Per Gesetz will die Landesregierung es dem designierten neuen Rechnungshofpräsidenten Becker ermöglichen, Antisemitismusbeauftragter zu bleiben. Die Opposition sieht nicht nur das kritisch.
Einen Tag vor der geplanten Wahl des hessischen Finanzstaatssekretärs und Antisemitismusbeauftragten Uwe Becker (CDU) zum neuen Präsidenten des Landesrechnungshofs hat sich an der Personalie erneut Kritik entzündet. Vertreter der Opposition bescheinigten Becker zwar durchweg eine hohe Kompetenz. Allerdings würde der Finanzstaatssekretär unmittelbar vom Akteur zum Kontrolleur der Landesfinanzen wechseln, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Naas und schlug eine Karenzzeit von 18 Monaten vor. Es gehe nicht, dass der Schiedsrichter direkt aus der Mannschaftskabine komme.
Der SPD-Abgeordnete Alexander Hofmann entgegnete, selbst bei dieser Karenzzeit könne theoretisch der Fall eintreten, dass Becker als Rechnungshofpräsident mit Entscheidungen aus seiner Zeit als Finanzstaatssekretär in Berührung komme. In solchen Fällen griffen im Rechnungshof bewährte Mechanismen und andere Mitarbeitende übernähmen.
Landesregierung will gesetzlich den Weg für Doppelrolle ebnen
Die schwarz-rote Landesregierung brachte einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, der die künftige Personalunion von Becker als Rechnungshofpräsident und Antisemitismusbeauftragten rechtlich ermöglichen soll. Der FDP-Abgeordnete Naas bewertete die Novelle kritisch. Es dürfe kein „Lex Becker“ geben, sagte er. Wie könne jemand mit voller Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit ein Verfassungsorgan wie den Rechnungshof leiten, wenn er gleichzeitig in einer anderen politischen Funktion direkt in der Staatskanzlei verankert bleibe?
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Patrick Schenk, sagte, als Chef des Rechnungshofes könne man keine glaubwürdige Kontrollfunktion gegenüber der Landesregierung ausüben, wenn man zeitgleich für sie nebenamtlich tätig sei. Dies widerspreche dem Prinzip der Gewaltenteilung. Der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Mathias Wagner, plädierte dafür, die geplante Wahl zu verschieben.