In einer Sommernacht an der Ostsee fallen Schüsse. Ein junger Mann wird zunächst festgenommen und landet vor Gericht. Sein Freispruch ist nun rechtskräftig. Einen Streitpunkt gibt es dennoch.
Der Freispruch eines jungen Mannes nach Schüssen mit zwei Verletzten in Zingst an der Ostsee (Landkreis Vorpommern-Rügen) im vergangenen August ist rechtskräftig. Gegen das Urteil vom Dienstag vergangener Woche sei keine Revision eingelegt worden, teilte das Landgericht Stralsund mit.
Gegen die Entscheidung, ihn nicht für seine Untersuchungshaft zu entschädigen, habe der Angeklagte jedoch Beschwerde eingelegt. Darüber werde gesondert entschieden. Auch die Staatsanwaltschaft hat demnach gegen die ausbleibende Entschädigung Beschwerde eingelegt. Offenbar, weil auch sie eine Entschädigung für angemessen halte, sagte eine Gerichtssprecherin.
Das Gericht hatte dem zum Prozessauftakt 23-Jährigen nach eigenen Angaben nicht nachweisen können, in der Nacht zum 9. August 2024 vom Fahrersitz eines Autos aus geschossen zu haben. Vielmehr nehme man an, dass der Beifahrer der Schütze gewesen sei, hatte die Vorsitzende Richterin gesagt.
Vorfall ging Streit zwischen zwei Sicherheitsfirmen voraus
Bei dem Vorfall auf dem Seebrückenvorplatz waren laut Anklage ein damals 25-Jähriger und ein damals 24-Jähriger von Schüssen getroffen und verletzt worden. Der Ältere der beiden war demnach im Unterbauch getroffen und nach damaliger Einschätzung lebensbedrohlich verletzt worden. Das andere Opfer habe einen Durchschuss am Arm erlitten.
Laut der Vorsitzenden Richterin war es zuvor zu Streit zwischen zwei Sicherheitsfirmen gekommen. Zeugenaussagen, nach denen der nun Freigesprochene der Schütze gewesen sein soll, beschrieb die Vorsitzende Richterin als wenig belastbar.
Die Polizei hatte den Mann aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zehn Tage nach dem Vorfall festgenommen. Als Haftgrund gab die Vorsitzende Richterin die angenommene Fluchtgefahr an. Der Mann sei in der Zeit nach dem Vorfall untergetaucht und habe daher die Untersuchungshaft grob fahrlässig herbeigeführt, weshalb er für die U-Haft laut Gerichtsentscheidung auch nicht entschädigt werden soll.
Nach knapp fünf Monaten in Untersuchungshaft war er zunächst unter Auflagen wieder auf freien Fuß gekommen. Das Landgericht Stralsund hatte Ende Dezember 2024 dem Haftprüfungsantrag seines Verteidigers stattgegeben.