Die Landesregierung legt eine Novelle des Verfassungsschutzgesetzes vor. Hessen will auch auf das Phänomen reagieren, dass sich zunehmend Minderjährige radikalisieren.
Hessen will seinem Landesverfassungsschutz die rechtlichen Möglichkeiten für Online-Durchsuchungen geben. Laut einer Gesetzesnovelle soll für den verdeckten Zugriff auf Computer und Handys eine richterliche Anordnung nötig sein, sagte Innenminister Roman Poseck (CDU) im Landtag in Wiesbaden.
Ebenfalls neu solle das Landesamt für Verfassungsschutz in Ausnahmefällen künftig personenbezogene Daten minderjähriger Personen länger speichern dürfen. Diese Änderung sei leider notwendig, weil auch Minderjährige zunehmend als Verfassungsfeinde in Erscheinung treten, sagte Poseck.
Minister sieht freiheitlich-demokratische Grundordnung bedrängt
Mit dem Gesetzentwurf werden zusätzlich Vorgaben aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2024 umgesetzt. Karlsruhe hatte einige Regelungen als verfassungswidrig eingestuft.
„Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ist in Bedrängnis geraten“, mahnte Poseck. „Gefahren gehen insbesondere vom Rechtsextremismus, aber auch vom Linksextremismus, vom Islamismus und vom Salafismus sowie von aus dem Ausland gesteuerten Desinformationskampagnen, Cyberangriffen und Sabotageakten aus.“
Gerade jetzt sei ein wirksamer Verfassungsschutz unverzichtbar, sagte Poseck. „Unsere Sicherheitsbehörden dürfen nicht abgehängt werden. Sie brauchen mehr Befugnisse, um mit den neuen Herausforderungen Schritt halten zu können.“
Daten Minderjähriger sollen länger gespeichert werden dürfen
Die Sicherheitsbehörden müssten auch dem Phänomen begegnen, dass sich junge Menschen durch soziale Medien immer häufiger radikalisierten, sagte der Minister und verwies auf die Zerschlagung einer mutmaßlich rechten Terrorzelle bestehend aus Verdächtigen zwischen 14 bis 18 Jahren, von denen der 14-Jährige aus dem Lahn-Dill-Kreis stammt.
Bisher können personenbezogene Daten Minderjähriger höchstens fünf Jahre gespeichert werden, sofern nach Eintritt der Volljährigkeit keine weiteren Erkenntnisse anfallen. Die Reform sieht vor, dass im Einzelfall auch längere Speicherungen möglich sind.