Schon mit der Benennung eines Entbürokratisierungsministers hatte Hessen unnützer Bürokratie den Kampf angesagt. Nun folgt ein Bürokratieabbau-Paket. Welche Rolle spielt der Bürokratiemelder?
Mit Änderungen an insgesamt 90 Gesetzen und Verordnungen soll in Hessen die Bürokratie schwinden. „Wir bauen unnötige Berichts- und Dokumentationspflichten ab, erleichtern die Kommunikation mit der Verwaltung und schaffen gut 70 unterschiedliche Beglaubigungen ab“, erklärte Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) bei der Vorstellung des Pakets zum Bürokratieabbau in der Staatskanzlei in Wiesbaden. Das Kabinett hatte zuvor ein erstes Bürokratieabbaugesetz auf den Weg gebracht. Es soll nach der Sommerpause im Landtag debattiert werden.
Unter anderem sollen viele Verwaltungsvorgänge künftig per E-Mail möglich sein, kündigte die Landesregierung an. Bei der Anmeldung zu Prüfungen oder Berufszulassungen müssten Dokumente nicht mehr im Original oder in beglaubigter Kopie vorgelegt werden – es reicht eine digitale Kopie.
Kommunen sollen von Berichtspflichten beispielsweise bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende entlastet, Genehmigungsverfahren etwa im Straßen- und Umweltrecht einfacher werden. Auch Vereine können sich freuen: Vereinsfeste sollen nicht mehr bei der Gaststättenbehörde angezeigt werden müssen.
Erfahrungen aus dem Bürokratiemelder berücksichtigt
Für das Bürokratieabbaugesetz wurden nach den Worten von Hessens Entbürokratisierungsminister Manfred Pentz (CDU) neben Vorschlägen der Fachressorts auch Impulse aus dem hessischen Bürokratiemelder berücksichtigt. Das Online-Portal wurde im Juli 2024 freigeschaltet. Bürgerinnen und Bürger können hier Prozesse und Regelungen nennen, die aus ihrer Sicht vereinfacht werden müssten.
„Wir werden die Bürger von unnötiger Bürokratie befreien, die Wirtschaft entlasten und damit insgesamt auch einen Beitrag leisten, unsere Demokratie zu stärken“, bekräftigte Rhein. Minister Pentz ergänzte, Hessen wolle zusätzlich gezielte Bürokratie-Prävention betreiben. „Deshalb haben wir uns als erste Regierung überhaupt Ziele und Grundsätze der Regulierung gegeben“, erläuterte er. Dazu zählen die weitere Überprüfung des Normenbestandes, der Abbau von Bürokratie und eine Begründungspflicht bei neuen Regulierungen.