Teures Wohnen: Saleh sieht viele Möglichkeiten zur Regulierung des Marktes

Die SPD-Fraktion hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Vergesellschaftung erarbeitet. Der Fraktionsvorsitzende beruft sich aufs Grundgesetz und will es nutzen, um den Markt zu regulieren.

Berlins SPD-Fraktionsvorsitzender Raed Saleh sieht für den Vergesellschaftungsartikel im Grundgesetz eine Reihe von Anwendungsmöglichkeiten, von denen Berlin profitieren könnte. „Die Vergesellschaftung allein mit der Enteignung von Mietwohnungen gleichzusetzen, ist eine sehr schlichte Verengung, die der Bedeutung des Artikels 15 nicht ansatzweise gerecht wird“, sagte Saleh der Deutschen Presse-Agentur. 

„Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben mit dem Artikel eine staatliche Eingriffsmöglichkeit zur Marktregulierung und -begrenzung geschaffen, ein Instrument zur Rahmensetzung der sozialen Marktwirtschaft insgesamt.“

Saleh sieht viele Anwendungsbereiche

Mögliche Anwendungen seien in allen Bereichen der Daseinsvorsorge zu finden, etwa bei der Grundversorgung mit Energie und Wasser, der Abwasser- und Abfallbeseitigung, beim öffentlichen Verkehr, bei Post- und Telekommunikationsdiensten. Das gilt nach Salehs Überzeugung auch für den Gesundheitsbereich – etwa mit Blick auf Krankenhäuser oder auch auf Heime für ältere Menschen und Pflegebedürftige. 

„Die Enteignung als ultima ratio ist dabei nur ein Instrument, neben vielen anderen, den Gedanken des allgemeinwohlorientierten Mitteleinsatzes von Grund und Boden, Naturschätzen oder Produktionsmitteln durchzusetzen“, sagte Saleh. Enteignung sei selten das beste, aber fast immer das teuerste.

Die SPD-Fraktion hat bereits einen Entwurf für ein entsprechendes Gesetz erarbeitet, das auf Artikel 15 Bezug nimmt, wie der „Spiegel“ am Donnerstag berichtete. Er lautet: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“

SPD will mit dem Gesetz auch die Mieten deckeln

Der Entwurf ist eine Reaktion auf einen erfolgreichen Volksentscheid von 2021: Dabei hatten gut 59 Prozent der teilnehmenden Wählerinnen und Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin gestimmt. 

Saleh sagte im „Spiegel“, Berlin könne das geplante Gesetz nutzen, um allen Vermietern für fünf Jahre einen Preisdeckel vorzuschreiben. CDU-Fraktionschef Dirk Stettner widersprach allerdings: Das Gesetz sei nicht für einen Mietendeckel gedacht.

Beide Parteien hatten sich im Koalitionsvertrag 2023 auf ein Vergesellschaftungsrahmengesetz verständigt – Details aber offen gelassen. Der Gesetzentwurf soll spätestens Mitte Dezember ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden.