Bei einem Streit wird ein Detmolder mit einem Messer verletzt. Dann zückt er eine Waffe und schießt zweimal. Die Richter sehen keinen Mord, sondern Totschlag.
Für den tödlichen Schuss ins Gesicht eines 43 Jahre alten Familienvaters ist ein 19-Jähriger zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden – wegen Totschlags. Seinen wegen Beihilfe angeklagten ebenfalls 19-jährigen Begleiter sprach das Landgericht Detmold dagegen frei.
Die beiden jungen Männer waren am Nachmittag des 4. Januar in einem Wohngebiet in der Detmolder Innenstadt von drei anderen Männern angegriffen worden. Dabei hatte der Sohn des später Getöteten den jetzt verurteilten 19-Jährigen mit einem Messer schwer verletzt. Laut den Bildern einer Kamera aus einem vorbeifahrenden Auto waren die beiden Gruppen für ein paar Sekunden auseinandergegangen, bevor der nun Verurteilte eine Schusswaffe zog und zwei Schüsse abgab.
Im Krankenhaus gestorben
Der 43-Jährige brach zusammen und starb später im Krankenhaus. DieStaatsanwaltschaft hatte den 19-Jährigen des Mordes aus Heimtücke angeklagt. Dem folgte die große Jugendkammer nicht: Der Schütze habe zwar zunächst auf den überraschten 43-Jährigen das Feuer eröffnet. Dieser sei jedoch nach dem ersten Schuss, der nicht traf, gewarnt gewesen. Das habe sich auch daran gezeigt, dass der Familienvater dem bereits verletzten Schützen aus der Distanz mit einem Messer gedroht habe, bevor der erneut schoss.
Der Begleiter des Schützen habe nicht gewusst, dass sein Freund eine Schusswaffe dabei hatte, so die Überzeugung der Kammer nach der Beweisaufnahme. Das Gericht sprach ihn deshalb frei.