Nach dem Tod einer 14-jährigen Reiterin auf Rügen muss sich ein 26-Jähriger ab September vor Gericht verantworten. Ein Antrag der Staatsanwaltschaft hat bereits Konsequenzen für ihn.
Nach dem tödlichen Unfall einer 14-jährigen Reiterin auf Rügen soll sich ab September ein 26-Jähriger vor Gericht verantworten. Der Angeklagte hatte nach früheren Polizeiangaben im August vergangenen Jahres mit einem Traktor eine Reitergruppe überholt. Demnach stieg das Pferd und die 14-Jährige fiel zu Boden. Der Traktorfahrer habe nicht mehr ausweichen können. Ein an den Traktor angehängtes landwirtschaftliches Gerät habe das Mädchen überrollt. Sie starb an der Unfallstelle. Die Staatsanwaltschaft Stralsund wirft dem Mann fahrlässige Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs vor.
Nach Auffassung der Anklagebehörde überholte der Mann grob verkehrswidrig, rücksichtslos und ohne Einhaltung des erforderlichen Abstandes. Sie hatte auch die vorläufige Entziehung seiner Fahrerlaubnis beantragt. Laut Amtsgericht Stralsund wurde dem entsprochen. Wie es mit der Fahrerlaubnis weitergehe, hinge vom geplanten Verfahren ab.
Der Prozessauftakt ist für den 1. September in der Zweigstelle des Gerichts in Bergen auf Rügen geplant. Ein zweiter Termin ist für den 11. September geplant.