Gewalttat auf der Straße: Geständnis im Prozess um Gewalttat von Schackendorf

Doppelmord von Schackendorf: Nun äußert sich der Angeklagte über seinen Anwalt. Er habe eigentlich eine Entführung der Ex-Partnerin geplant. Doch alles sei aus dem Ruder gelaufen.

Im Prozess um die Gewalttat von Schackendorf am Landgericht Kiel hat der Verteidiger ein Geständnis seines Mandanten verlesen. Angeklagt ist der Ex-Partner, der seine langjährige Partnerin und deren neuen Freund getötet haben soll. „Der Plan war, sie zu entführen, in einem Waldstück zu parken, sie an den Autositz mittels Tape zu fesseln und sich vor ihren Augen das Leben zu nehmen“, sagte Verteidiger Andreas Meyer bereits am Mittwoch in dem Prozess. Sein Mandant habe am Morgen des Tattages auf seine Ex-Partnerin gewartet, jedoch nicht mit dem Erscheinen ihres neuen Freundes gerechnet. Zuvor hatten die „Kieler Nachrichten“ berichtet.

Mordvorwurf

Die Anklage wirft dem 53-Jährigen zweifachen Mord vor. Bei der Tat am 16. November in Schackendorf (Kreis Segeberg) wurden dessen 51 Jahre alte Ex-Partnerin getötet und ihr 45 Jahre alter neuer Lebensgefährte lebensgefährlich verletzt. Der Mann war seitdem unter anderem querschnittsgelähmt und starb knapp vier Monate später.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sind die Mordmerkmale Heimtücke und niedere Beweggründe erfüllt. Außerdem werden dem Deutschen ein Fall häuslicher Gewalt, Freiheitsberaubung und ein Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz vorgeworfen.

Anwalt: „alles war aus dem Ruder gelaufen“

Der Angeklagte habe zunächst versucht, den Mann mit Schlägen außer Gefecht zu setzen, sagte der Verteidiger. Weil dies nicht gelungen sei, habe er auf diesen eingestochen. Als er sich danach der Frau zuwandte, habe er sofort Pfefferspray abbekommen. Aufgrund dieser unerwarteten Situation mit Orientierungslosigkeit sei er in Panik geraten, habe um sich gestochen und die Frau dabei mehrfach getroffen.

„Der Angeklagte war wütend auf sich – alles war aus dem Ruder gelaufen“, erklärte der Anwalt. Er habe angenommen, deshalb auch den Mann töten zu müssen. Diesem habe er einmal in den Rücken gestochen und das Messer stecken gelassen. Das von ihm angerichtete Leid belaste den Anklagten. Er entschuldige sich bei den Familien der Verstorbenen – „auch wenn seine Tat unentschuldbar und durch nichts kompensierbar ist“.

Verteidiger verlas Erklärung

Die Beziehung zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer bröckelte laut der Einlassung aufgrund eines Streits seit dem Spätsommer/Herbst 2023. Die Frau habe eine engere Beziehung zu dem 53-Jährigen erzwingen wollen bei gleichzeitiger massiver Eifersucht und Kontrollsucht, sagte der Verteidiger. „Er beendete daraufhin die Beziehung – was er eigentlich nicht wollte.“ Danach sei sein Mandant zunehmend in Depressionen verfallen. „Er wollte nicht mehr leben, hatte seine Seelenverwandte verloren.“

Im August 2024 sei er in die Wohnung der Frau eingedrungen und habe die Tochter und deren Freundin gefesselt. Als die Ex-Partnerin nach Hause kam, habe der Mann eine Aussprache erzwingen wollen, sagte der Verteidiger. Weil diese jedoch anfing zu schreien, habe er sie dreimal mit einem Metallstab geschlagen, „jedoch weitgehend ohne Kraft“. Nach dieser Tat habe er sich vollstationär in eine Psychiatrie in Rickling begeben. Am 4. Oktober sei er entlassen worden mit der Aufgabe, sich einen Psychiater zu suchen. Einen vereinbarten Termin habe er nicht wahrgenommen, sondern im Übermaß Alkohol und Speed konsumiert.

Ein Urteil in dem Prozess könnte im September fallen.