Aussage der Angeklagten: Block in Prozess: „Entführung nicht in Auftrag gegeben“

Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder aus Dänemark läuft die Aussage der angeklagten Mutter Christina Block. Mehrere Stunden äußert sie sich zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen.

Mit einem Foto ihrer Kinder kommt die angeklagte Unternehmerin Christina Block in den Gerichtssaal des Hamburger Landgerichts. Es sei ein Bild aus glücklichen Tagen, aufgenommen wenige Monate, bevor ihr die Kinder entzogen worden seien, erklärt die 52-Jährige in einer emotionalen Aussage vor der Großen Strafkammer. „Ich bin ihre Mutter, ich liebe sie.“ Der Strafprozess sei für sie eine große Belastung. „Der Spießrutenlauf in diesen Raum trifft mich in Mark und Bein.“

Anklage wegen Kindesentführung

Block soll laut Staatsanwaltschaft die Entführung ihrer zwei jüngsten Kinder in der Silvesternacht 2023/24 in Auftrag gegeben haben. Im Gerichtssaal bestreitet sie das: „Ich habe die Entführung an Silvester nicht in Auftrag gegeben.“ Sie habe davon auch nichts gewusst. 

Als sie in der schriftlich vorbereiteten, mehrstündigen Einlassung über ihre Kinder spricht, versagt ihr zwischendurch immer wieder die Stimme. Mehrfach kämpft sie mit den Tränen.

Laut Anklage wurden die beiden Kinder – damals 10 und 13 Jahre alt – von mehreren Männern gewaltsam ihrem in Dänemark lebenden Vater entrissen und nach Deutschland gebracht worden. Bei der Mutter blieben der Junge und das Mädchen nur wenige Tage, weil das Hanseatische Oberlandesgericht aufgrund eines Eilantrags des Vaters entschied, dass ihm die Kinder zurückgegeben werden müssen.

Antrag aus Aussetzung des Verfahrens abgelehnt

Der Prozess mit insgesamt sieben Angeklagten, die alle die Vorwürfe bestreiten, hatte am 11. Juli begonnen. Blocks Lebensgefährte, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling (66), ist wegen Beihilfe angeklagt. Am dritten Verhandlungstag, vor der Aussage von Block, wies die Strafkammer einen Antrag mehrerer Verteidiger auf Aussetzung des Verfahrens zurück. 

Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette Block House, Eugen Block, kämpft seit Jahren um ihre beiden jüngsten Kinder. Der Sohn und die Tochter leben seit August 2021 bei ihrem Vater Stephan Hensel in Dänemark. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft behielt der 51-Jährige sie nach einem Besuch widerrechtlich bei sich.

Umgangsregelung nach Trennung der Eltern

In ihrer Erklärung geht Christina Block ausführlich auf die Vorgeschichte der Entführung in der Silvesternacht und den Sorgerechtsstreit ein. „2005 heirateten wir, alles schien perfekt, wir standen vor einer glänzenden Zukunft“, sagt sie über ihre Eheschließung. Sie schildert die Geburt der Kinder und wie die Konflikte mit ihrem Ex-Mann zunahmen.

Sie habe ihre Ehe unbedingt retten wollen und habe ihren Mann zu einer Paartherapie überredet, doch nach drei Sitzungen habe er sich scheiden lassen wollen. 2014 trennte sich das Paar, 2018 folgte die Scheidung. Die Kinder sollten weiterhin Kontakt zu beiden Elternteilen haben und seien jedes zweite Wochenende bei dem Vater gewesen, der seit 2019 in Dänemark lebte. 

Detekteien beschäftigt

Im August 2021 habe er die Kinder bei sich behalten und ihr das in einer kurzen Mail mitgeteilt, erklärt die Mutter. Nur einmal habe sie ihre Tochter noch zufällig in deren dänischer Schule gesehen. Die nächste Begegnung sei erst im Januar 2024 gewesen. 

„Natürlich habe ich mich damit beschäftigt, irgendwie an meine Kinder heranzukommen“, sagt sie. Alle möglichen Leute seien mit irgendwelchen Angeboten auf sie zugekommen. „Ja, ich habe Detekteien beschäftigt.“ Sie habe aber nur wissen wollen, ob es den Kindern gut gehe.

Richterin stoppt Schlagabtausch der Anwälte

Mehrfach erhebt sie schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann, der ihr als Nebenkläger im Gerichtssaal gegenübersitzt. Sie löst damit Unmut bei den Anwälten von Hensel aus. Darauf reagiert Blocks Verteidiger, Ingo Bott, und ermahnt seine Kollegen auf der Gegenseite, sie sollten das „Gekasper“ lassen. 

Als diese etwas erwidern wollen, geht die Richterin dazwischen: „Ich möchte keinen Schlagabtausch zwischen den Anwälten haben.“ Nun habe die Angeklagte das Wort. Die Aussage geht weiter.