Zum dritten Mal sollen die Beteiligten im Prozess um die Entführung zweier Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block zusammenkommen. Wird das Gericht die Verhandlung wie geplant fortsetzen?
Im Prozess um die Entführung der Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block muss das Landgericht am Freitag (09.30 Uhr) über den Fortgang des Verfahrens entscheiden. Die Verteidiger mehrerer der insgesamt sieben Angeklagten haben die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Sie begründeten den Antrag mit einer größeren Menge neuer Akten, die sie zunächst lesen müssten. Außerdem forderten sie Einsicht in die Akten zu einem Ermittlungsverfahren gegen den Vater der beiden Kinder.
Laut Anklage gegen die Mutter und sechs weitere Beschuldigte waren die beiden Kinder in der Silvesternacht 2023/24 von mehreren Männern gewaltsam ihrem in Dänemark lebenden Vater entrissen und nach Deutschland gebracht worden. Die Tochter des Gründers der Restaurantkette Block House soll nach jahrelangem Sorgerechtsstreit mit ihrem Ex-Mann den Auftrag dazu gegeben haben. Die 52-Jährige bestreitet das.
Die Verteidiger kritisierten auch die Zulassung der Kinder als Nebenkläger. Auf Beschwerde der Anwälte wurde die Zulassung sowohl des elfjährigen Sohnes als auch der 14 Jahre alten Tochter als Nebenkläger zunächst wieder aufgehoben. Sollte die Strafkammer den Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung ablehnen, könnte eine Einlassung der Mutter folgen. Diese war bereits für den vergangenen Prozesstag am 15. Juli erwartet worden.