Justiz: Sparkassenaffäre: Bekommt verurteilter Ex-Banker Ruhegeld?

Der großzügige Umgang mit Geldern der Miesbacher Sparkasse hatte für mehrere Verantwortliche strafrechtlichen Folgen. Doch auch zivilrechtlich wird gestritten, es geht um hohe Altersbezüge.

Nach einem erneuten Prozess bleibt der Streit um Ruhestandsbezüge für den wegen Untreue verurteilten Ex-Vorstandschef der Sparkasse Miesbach rechtlich offen. In zweiter Instanz befasste sich das Oberlandesgericht mit dem Fall des Ex-Bankers Georg Bromme, traf aber in der Sache keine Entscheidung, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Richter kamen demnach zu dem Schluss, dass die Sparkasse nicht die richtige Ansprechpartnerin für die Klage war. 

Falsche Parteien streiten vor Gericht 

Der Vertrag, aus dem sich der Anspruch auf die Bezüge ergebe, sei mit dem Landkreis geschlossen, erläuterte der Sprecher die Entscheidung des Gerichts. Bei diesem seien folglich die vereinbarten Bezüge einzuklagen. 

Das Landgericht München II hatte Ende vergangenen Jahres die Klage des Ex-Bankers gegen die mit der strafrechtlichen Verurteilung begründete Streichung der Versorgungszulage abgewiesen. Zugleich verurteilte das Landgericht Bromme, schon bezogene Beträge in Höhe von 14.000 Euro zurückzuzahlen. Bromme ging in die nächste Instanz. Auch bei der Rückzahlung sah nun das OLG allerdings den Landkreis als zuständig – somit blieb auch die Entscheidung über die Rückforderung rechtlich offen. 

Luxusreisen und teure Geschenke 

Über Jahre hatte die Sparkasse Luxusreisen, Einladungen und teure Geschenke für Kommunalpolitiker und Verwaltungsräte bezahlt. Vieles lief damals über Brommes Schreibtisch. Er war deshalb wegen Untreue in mehreren Fällen zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Langwierige juristische Auseinandersetzung 

Die juristische Auseinandersetzung zog sich über Jahre hin. Bromme hatte sich juristisch gegen das strafrechtliche Urteil gewehrt. Es ist für ihn jedoch seit dem 12. Januar 2023 rechtskräftig.

Dem Vernehmen nach geht es bei den Bezügen um mehrere Tausend Euro monatlich, die er demnach zunächst für einen Monat eingeklagt hatte. Seine deutlich schmalere gesetzliche Rente dürfte ihm bleiben, wie Medien nach dem Urteil des Landgerichts für Zivilsachen im Dezember 2024 berichteten. Dem Gericht lagen damals dazu keine Angaben vor.

Auch ein früherer Landrat war in die Affäre verstrickt. Er muss laut Urteil des Verwaltungsgerichts München von Dezember vergangenen Jahres auf seine Pension verzichten. Auch ihm bleiben aber Medien zufolge andere Bezüge.

Das Erbe einer Affäre 

Der lockere Umgang mit den Sparkassen-Geldern hatte im Landkreis Miesbach Anfang der 2010er Jahre für Wirbel gesorgt und mündete in dem 2018 begonnenen Strafprozess gegen Bromme und zwei weitere Angeklagte.