Berlins SPD-Fraktionschef kritisiert steigende Preise und hohe Mieten. Er will den Markt stärker als bisher regulieren. Gewinne zu deckeln, ist aus seiner Sicht auch eine Form der Vergesellschaftung.
Der Berliner SPD-Fraktionsvorsitzende Raed Saleh fordert mehr Möglichkeiten, um Unternehmensgewinne und Mieten deckeln zu können. Dafür will er das von der schwarz-roten Regierungskoalition angekündigte Vergesellschaftungsrahmengesetz nutzen. „Heute schaut der Staat tatenlos zu, wenn zum Beispiel Unternehmen maximale Renditen abgreifen“, sagte Saleh der Deutschen Presse-Agentur. „Es gibt kein Recht auf Maximalprofit. Wenn manche glauben, sie nehmen sich das Recht, weil einfach der Markt es ihnen erlaubt, dann sage ich Stopp!“
„Wir wollen eine landespolitische Regelung schaffen, die auf Artikel 15 im Grundgesetz basiert“, sagte der SPD-Politiker. „Und wie kann man dann auf den Markt einwirken? Ich sage, dann gibt es halt zum Beispiel eine Deckelung der Gewinne.“ Der Staat dürfe das, weil auch das eine Form der Vergesellschaftung sei. „Vergesellschaftung heißt ja nicht Enteignung, sondern Gemeinwirtschaft.“ Im Grundgesetz heißt es: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“
Extreme Mietsteigerungen verhindern
Ein wichtiger Bereich ist aus Salehs Sicht der in Berlin nach wie vor angespannte Wohnungsmarkt. Auch da müsse mehr Regulierung möglich sein: „Ein Unternehmen erhöht für Hunderttausende Mieterinnen und Mieter in unverschämter Höhe die Miete – dann kann man sagen: Du erhöhst die Miete nicht“, sagte er.
„Das heißt, der Staat hat die Möglichkeit zu intervenieren. Wir haben auch die Möglichkeit, preisregulierend einzugreifen oder wenn ein Unternehmen seiner Verantwortung nicht nachkommt“, sagte der SPD-Fraktionschef. „Es gibt zwei heilige Wörter im Grundgesetz: Eigentum verpflichtet.“
Die SPD-Fraktion hat einen Entwurf für ein entsprechendes Gesetz erarbeitet. Es nimmt Bezug auf Artikel 15 im Grundgesetz. Er lautet: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“
Saleh warnt vor Fehlentwicklungen auf den Märkten
„Das Vergesellschaftungsrahmengesetz wird historisch, weil wir zum ersten Mal Artikel 15 des Grundgesetzes konkretisieren. Und ich bin felsenfest überzeugt, dass das eines der Hauptthemen der kommenden Monate sein wird“, sagte Saleh.
„Das Gesetz gibt den Rahmen dafür, dass zukünftig der Staat nicht zuschauen muss, wenn es heftige Fehlentwicklungen gibt oder wenn der Markt außer Rand und Band gerät, etwa im Mieten– oder im Energiebereich.“
CDU und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag 2023 auf ein solches Gesetz verständigt, Details aber offen gelassen. Der Gesetzentwurf soll spätestens Mitte Dezember ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden. „Das Rahmengesetz ist in der Koalition fest verabredet“, sagte Saleh. „Es wird kommen – und das kann man später dann mit Leben füllen, je nachdem, wo man handeln muss, je nachdem, wo der Staat eingreifen muss.“