Französischer Verfassungsrat kippt Wiedereinführung von Insektengift

Der französische Verfassungsrat hat die geplante Wiedereinführung eines verbotenen Insektengifts gekippt. Die Verfassungsrichter entschieden am Donnerstag, eine neuerliche Zulassung des Wirkstoffs Acetamiprid sei nicht mit der Umweltcharta vereinbar, die in Frankreich Verfassungsrang hat. Kritiker bezeichnen das Insektengift als „Bienen-Killer“. Mehr als zwei Millionen Menschen hatten eine Petition gegen die Wiedereinführung unterzeichnet.

Der Wirkstoff gehört zur Gruppe der Neonikotinoide, von denen einige bereits in der gesamten EU verboten sind. Diese Insektengifte hätten „Auswirkungen auf die Biodiversität, insbesondere für bestäubende Insekten und Vögel“ und könnten auch die menschliche Gesundheit beeinträchtigen, begründeten die Verfassungsrichter ihre Entscheidung. Sie bemängelten, dass die vorgesehene Wiedereinführung weder zeitlich noch auf einzelne Pflanzen beschränkt war.

Acetamiprid war 2018 in Frankreich verboten worden, ist innerhalb der EU und auch in Deutschland unter Auflagen aber weiterhin legal. Französische Landwirte, insbesondere Produzenten von Roter Beete und Haselnüssen, wollen das Mittel nutzen, um Schädlinge zu bekämpfen.

Die Pläne für das Insektengift waren Teil einer Reihe von Erleichterungen für die Landwirte, die das Parlament Anfang Juli beschlossen hatte. Mit anderen Änderungen waren die Verfassungsrichter einverstanden, darunter etwa Lockerungen der Vorgaben für Viehhalter. Präsident Emmanuel Macron kündigte an, er werde die Entscheidungen des Verfassungsrat berücksichtigen und das abgeänderte Gesetz „so bald wie möglich“ in Kraft setzen.

Neonikotinoide gehören zu den meist genutzten Pestiziden der Welt. Die Mittel töten aber nicht nur Blattläuse, Holzwürmer und andere Schädlinge, sondern setzen auch Bienen und Hummeln schwer zu: Sie schwächen ihr Immunsystem, stören die Orientierung und beeinträchtigen die Fortpflanzung.