Ist für einen Siebenjährigen auf dem Weg zur Schule auch eine S-Bahn zumutbar? Das Verwaltungsgericht Dresden gibt eine klare Antwort.
Einem siebenjährigen Grundschüler kann zugemutet werden für seinen Schulweg über eine kurze Strecke die S-Bahn zu nutzen. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden hervor. Ein Anspruch auf Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs zwischen Wohnort und nächstgelegener Grundschule im Nachbarort besteht demnach im konkreten Einzelfall nicht. Die Kammer lehnte einen Eilantrag eines Elternpaares aus dem Kurort Rathen (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) ab.
Eltern ist Schulweg zu gefährlich
Der Landkreis hatte den in den vergangenen Jahren eingerichteten Schülerspezialverkehr zwischen dem Kurort Rathen und der Grundschule Königstein mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 eingestellt. Die betroffenen Schüler wurden auf die Nutzung der S-Bahn-Verbindung mit der S1 verwiesen. Die Eltern des Jungen hatten den Schulweg als insgesamt zu gefährlich eingestuft. Der Weg könne einem Zweitklässler und Verkehrsanfänger nicht zugemutet werden, hatte sie erläutert.
Gericht: Eltern sollten Schulweg mit Kind üben
Dem folgte das Gericht nicht. Der gesamte Schulweg des betroffenen Kindes weise keine besonderen, über die im Straßenverkehr üblichen Gefahren hinausgehende Hürden auf, hieß es in der Begründung. Alle Fußwege seien beleuchtet, die Bahnübergänge beschrankt oder mit einer Unterführung ausgestattet. Außerdem könne das Fahren mit der S-Bahn und der weitere Schulweg vom Kind mit seinen Eltern geübt werden.
Gegen den Beschluss können die Beteiligten binnen zwei Wochen Beschwerde zum sächsischen Oberverwaltungsgericht erheben.