Seit Jahren versucht die in den Cum-Ex-Skandal verstrickte Hamburger Warburg Bank, 155 Millionen Euro von der Steuerverwaltung zurückzubekommen. Jetzt gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung.
Im Streit um Steuerrückforderungen der Hamburger Finanzverwaltung in dreistelliger Millionenhöhe hat die in den Cum-Ex-Skandal verstrickte Warburg Bank eine weitere juristische Niederlage hinnehmen müssen. Der Bundesfinanzhof in München wies eine Beschwerde der Warburg-Gruppe wegen einer nicht zur Revision zugelassenen Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg aus dem November 2023 als unbegründet zurück (Beschluss VIII B 17/24).
Die Hamburger Richter hatten darin Steuerrückforderungen des Fiskus in Höhe von insgesamt 155 Millionen Euro gegen die Bank für rechtens erklärt (Az: 6 K 228/20).
Bei Cum-Ex-Geschäften handelten Aktienhändler rund um den Dividendenstichtag Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin und her. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem deutschen Staat entstand dadurch ein Milliardenschaden.
Warburg-Gruppe forderte 155 Millionen Euro zurück
Die Steuerverwaltung hatte die Summe für die Jahre 2007 bis 2011 unter anderem wegen der im Rahmen betrügerischer Cum-Ex-Geschäfte erfolgten Erstattung nie gezahlter Kapitalertragsteuern zurückgefordert.
Die Bank hatte den Standpunkt vertreten, dass die Forderungen verjährt seien. Dennoch hatte sie die 155 Millionen Euro nach eigenen Angaben 2020 unter Vorbehalt gezahlt, seither aber versucht, die Summe auf juristischem Weg zurückzubekommen.
In seinem am Donnerstag veröffentlichtem Beschluss vom 25. Juli erkannte der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs nun keine Gründe, die der Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg, keine Revision gegen sein Urteil zuzulassen, entgegenstehen.
Finanzsenator: Beschluss schafft höchstrichterliche Klarheit
„Nach vielen Jahren streitiger Diskussion ist es gut, dass wir höchstrichterlich Klarheit haben und die Rechtsauffassung der Steuerverwaltung damit im Ergebnis auch vom Bundesfinanzhof bestätigt wurde“, sagte Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) der Deutschen Presse-Agentur.
Die steuerliche Behandlung der Warburg Bank hatte in den vergangenen Jahren auch die Politik beschäftigt, nachdem 2020 bekanntgeworden war, dass die Hamburger Steuerverwaltung 2016 eine Rückforderung über 2009 zu Unrecht erstattete Steuern in Höhe von 47 Millionen Euro nach damaligem Rechtsstand zunächst hatte in die Verjährung laufen lassen. Weitere 43 Millionen Euro aus dem Jahr 2010 waren 2017 erst auf Weisung des Bundesfinanzministeriums eingefordert worden.
Cum-Ex-Fall Warburg beschäftigte auch die Politik
Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA) der Hamburgischen Bürgerschaft hatte daraufhin eine mögliche Einflussnahme führender Hamburger SPD-Politiker auf den Steuerfall geprüft. Hintergrund waren drei Treffen der Warburg-Gesellschafter Christian Olearius und Max Warburg mit dem damaligen Bürgermeister und späteren Bundeskanzler Olaf Scholz in den Jahren 2016 und 2017.
Ein Beleg für eine Einflussnahme wurde dabei bis zum Abschluss des PUA Anfang dieses Jahres nicht erbracht. Scholz, der sich nach eigenen Angaben nicht an die Gespräche mit den Bankern erinnern kann, hatte entsprechende Vorwürfe stets zurückgewiesen.