Das Hafturteil gegen einen Mann wegen des Zündens einer Paketbombe im nordrhein-westfälischen Ochtrup ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des Angeklagten, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte.
Das Landgericht Münster hatte den 52-Jährigen im Dezember zu einer Haftstrafe von elfeinhalb Jahren verurteilt und ihn des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion schuldig gesprochen. Der Angeklagte soll außerdem 90.000 Euro Schmerzensgeld an den Spaziergänger zahlen, der bei der Explosion auf offener Straße verletzt wurde.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in der Nacht zum 8. März vergangenen Jahres eine als Weinkarton getarnte Sprengvorrichtung vor der Fahrertür eines Autos platzierte, dessen Benutzung durch das eigentlich anvisierte Opfer er an diesem Tag erwartete.
Am frühen Morgen löste jedoch ein 58-jähriger Passant die Sprengfalle aus. Dessen Kleidung geriet in Brand, er trug massive Verbrennungen davon. Ein konkretes Motiv für die Tat konnte das Landgericht in dem Prozess nicht mit Sicherheit feststellen.