Briefe an Verkehrsministerien: Kleinere Städte wollen eigene Autokennzeichen

Autokennzeichen sind Aushängeschilder von Städten. Doch nicht alle haben ein eigenes. Bürgermeister aus mehreren Bundesländern wenden sich deshalb an die jeweils zuständigen Ministerien.

Dutzende Bürgermeisterinnen und Bürgermeister kleinerer Städte werben bei der Landespolitik um Unterstützung für eigene Autokennzeichen. Das geht aus Briefen von Stadtoberhäuptern aus mehreren Bundesländern an die jeweils zuständigen Ministerien in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. 

„Wir sehen in der Idee eine wertvolle Möglichkeit, die regionale Identität unserer Kommunen zu stärken und das Stadtmarketing zu fördern, ohne dass Kosten entstehen“, hieß es etwa im Schreiben von zwölf hessischen Bürgermeistern an Landesverkehrsminister Kaweh Mansoori (SPD). Kommunale Kennzeichen könnten ein wirkungsvolles Mittel sein, um die Orte sichtbar zu machen und das Zugehörigkeitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu fördern. 

Seit 2013 Alt-Kennzeichen reaktiviert

Seit 2013 können auch in Hessen sogenannte Altkennzeichen vergeben werden, also Kfz-Kennzeichen, die zwischenzeitlich abgeschafft wurden. Ein Dutzend dieser früheren Kennzeichen wurden inzwischen reaktiviert. Die Bürgermeister wollen nun, dass auch mittlere Städte die Möglichkeit einer eigenen Kennung bekommen.

Die Briefe gehen auf einen Vorschlag aus dem vergangenen Jahr zurück. Ralf Bochert, Professor für VWL und Destinationsmanagement an der Hochschule Heilbronn, hatte die Idee, dass 320 Städte in Deutschland eigene Kfz-Ortskennungen bekommen könnten. Der Vorschlag bezog sich auf Mittelstädte mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, die bislang keine eigenen Ortskennungen haben. Laut Bochert würden aktuell bundesweit über 100 Städte eigene Kennzeichen anstreben.

Welche Änderungen dafür nötig wären

Ein Land müsse zunächst beim Bundesverkehrsministerium eine Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung beantragen, sagte Bochert damals. Diese müsse im weiteren Verlauf durch den Bundesrat. Im Falle eines Erfolgs sei dann das bislang übliche Verfahren nötig.