Transport: Mehr Verstöße gegen Sonntagsfahrverbot für Lastwagen

Fleisch und Milch dürfen rollen, Möbel nicht: Trotzdem sind immer mehr Laster an Sonn- und Feiertagen unterwegs. Wer erwischt wird, muss viel Geld zahlen.

Die Polizei in Sachsen-Anhalt hat im vergangenen Jahr deutlich mehr Verstöße gegen das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen gezählt als im Vorjahr. Insgesamt seien 206 Verstöße registriert worden, teilte die Polizei auf Anfrage mit. 2023 waren es demnach nur 88 Verstöße. 

Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden 81 Verstöße gezählt, erklärte die Polizei weiter. Lastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen sowie Lastwagen mit einem Anhänger dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr nicht fahren. 

Das Verbot gilt für den Güterverkehr im gewerblichen Bereich. Ausgenommen sind Transporte frischer Lebensmittel wie Milch, Fleisch, Fisch und leicht verderbliches Obst und Gemüse. Generell ist es auch möglich, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. 

Hohe Strafen

Wird ein Lastwagenfahrer erwischt, wird ihm die Weiterfahrt verwehrt, und er erhält eine Geldbuße von 120 Euro. Für den Fahrzeughalter oder anordnende Personen beträgt das Bußgeld 570 Euro. Neben dem Bußgeld müssen die Betroffenen auch die Verfahrenskosten zahlen. Nach Angaben der Polizei sind das meist 28,50 Euro.