Anschlag auf Stadtfest: Psychiater: Solingen-Attentäter voll schuldfähig

Der geständige Attentäter, der auf dem Solinger Stadtfest drei Menschen tötete, ist nach Ansicht des Psychiaters voll schuldfähig. Derzeit gehe von ihm eine hohe Rückfallgefahr aus.

Der geständige Messer-Attentäter von Solingen ist nach Ansicht des psychiatrischen Gutachters voll schuldfähig. Er sei zwar unterdurchschnittlich intelligent, mit einem Intelligenzquotienten von 71, aber nicht vermindert schuldfähig. In Syrien, wo er aufgewachsen sei, liege er damit im unteren Normbereich, sagte Professor Johannes Fuß in der Verhandlung.

Es gebe keine Anzeichen für eine psychische Störung wie etwa eine Psychose. Sein Verhalten während der Tat sei zielgerichtet, orientiert und planvoll gewesen. 

Zudem bescheinigte Fuß dem nicht vorbestraften Angeklagten eine hohe Rückfallgefahr. Zum eigentlich mittleren Rückfallrisiko des Syrers komme seine Radikalisierung, seine Empathielosigkeit und seine Faszination für Gewalt. 

Fuß: Issa al H. versuchte, Schuld anonymem Chat-Partner anzulasten

Allerdings seien die von ihm angewandten Methoden nicht für Menschen mit Fluchterfahrung entwickelt worden und stünden somit unter einem gewissen Vorbehalt, so Fuß. Zudem könne er heute nicht sagen, wie hoch das Rückfallrisiko nach einer langen Haftzeit bei etwaiger Deradikalisierung sei. 

Ihm gegenüber habe Issa al H. versucht, die Schuld seinem anonymen Chat-Partner anzulasten und sich selbst als gehirngewaschen und von ihm ferngesteuert zu beschreiben. Andererseits habe er sich aktiv darum bemüht, dass die Terrormiliz Islamischer Staat die Tat für sich beanspruchen konnte.

„Ihm scheint es nicht darum zu gehen, ein möglichst religionsgefälliges Leben zu führen“, sagte Fuß. Er rauche, bete kaum, konsumiere Pornografie und sei religiös ungebildet. Er habe ihm gegenüber freimütig bekundet, in der Schule „eine Niete“ gewesen zu sein. Er könne nicht gut rechnen und habe es nicht geschafft, eine Fremdsprache zu erlernen. 

Gericht erteilt Hinweis auf Sicherungsverwahrung

Das Gericht erteilte nach der Vorstellung des Gutachtens den rechtlichen Hinweis, dass die Verhängung der Sicherungsverwahrung in Betracht kommt. Am kommenden Verhandlungstag soll die Beweisaufnahme beendet werden und die Plädoyers sollen starten. Mit dem Urteil sei in der kommenden Woche zu rechnen.

Der Angeklagte hat gestanden, mit einem Messer auf dem Solinger Stadtfest am 23. August 2024 auf Besucher eingestochen zu haben. Durch Stiche in den Hals starben drei Besucher, weitere wurden schwer verletzt. 

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Syrer Issa al H. (27) dreifachen Mord und zehnfachen versuchten Mord vor. Zudem soll er IS-Terrorist sein. Die Terrororganisation Islamischer Staat hatte den Messeranschlag für sich reklamiert. Der 27-Jährige hatte gestanden, den Anschlag begangen zu haben, zum Vorwurf der IS-Mitgliedschaft aber geschwiegen.