Bildung: Schulverweigerung wird in Bremen teurer

Wer die Schulferien unerlaubt verlängert, riskiert ein saftiges Bußgeld. Warum Bremen nun härter durchgreift – und wie teuer Schulmeidung werden kann.

Wer in Bremen unentschuldigt vom Schulunterricht fernbleibt oder die Ferien unerlaubt verlängert, muss künftig mit höheren Bußgeldern als früher rechnen. Aufgrund steigender Fallzahlen hat Bildungssenatorin Sascha Karolin Aulepp (SPD) die Sätze angehoben, wie eine Sprecherin der Behörde mitteilte. Demnach sind die registrierten Fälle von Schulmeidung seit dem Schuljahr 2022/23 von 141 Verfahren auf mindestens 266 Verfahren im Schuljahr 2024/25 gestiegen. 

„Ferienverlängerung klingt harmlos, heißt aber, dass Kindern absichtlich der Schulbesuch vorenthalten wird“, sagte die Senatorin laut Mitteilung. Dies schade dem Bildungserfolg der Kinder. Mit der Anpassung der Bußgelder setze die Behörde das klare Zeichen: „Die Schulpflicht muss ernst genommen werden.“

Für jugendliche Schüler wird es teurer 

Bislang wurde ein Erstverstoß bei Schülerinnen und Schülern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, mit 30 Euro und bei den Erziehungsberechtigten mit 150 Euro geahndet. Künftig müssen Schülerinnen und Schülern bei erstmaligen Verstößen mit 50 Euro Bußgeld rechnen, in schwerwiegenderen Fällen etwa bei längeren oder wiederholt unentschuldigten Fehlzeiten mit maximal 150 Euro. Erziehungsberechtigte müssen beim ersten Verstoß mit 150 Euro rechnen, bei weiteren Verstößen wird es teurer. 

Bei einer Ferienverlängerung von bis zu einer Woche droht Eltern ein Bußgeld von 150 Euro ab dem ersten Fehltag, bei wiederholten Verstößen sind bis zu 350 Euro möglich. 

Schulmeidungen führen nicht automatisch zu einem Bußgeldverfahren, wie die Behörde schreibt. Demnach ist es ein letztes Mittel – nach pädagogischen Maßnahmen. Mit der Erhöhung passe die Senatorin die Bußgeldsätze an die Vorgaben anderer Bundesländer an.