Mögliche Interessenkonflikte: Land Brandenburg untersagt Ex-Minister Steinbach Beraterjob

Der frühere Wirtschaftsminister Steinbach arbeitet für eine Anwaltskanzlei, die Brandenburg im Zusammenhang mit der Tesla-Ansiedlung beraten hat. Das Kabinett hat nun dazu eine Entscheidung getroffen.

Der ehemalige Brandenburger Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) muss seine Beratertätigkeit für eine Anwaltskanzlei wegen möglicher Interessenkonflikte mit dem Land vorübergehend aufgeben. Das Kabinett sei der Empfehlung eines Beratergremiums gefolgt, Steinbach eine Tätigkeit für die Kanzlei CMS innerhalb der Karenzzeit von zwei Jahren bis zum 10. Dezember 2026 zu untersagen, teilte Regierungssprecherin Ines Filohn mit.

Steinbach habe der Landesregierung die Pläne einer Beratertätigkeit für die Kanzlei CMS rechtzeitig angezeigt. Dagegen hätten zunächst auch keine Einwände bestanden unter der Auflage, keine Tätigkeiten mit Bezug zu Brandenburg übernehmen zu dürfen. Doch der Ex-Minister hatte weitere Pläne: „Im Rahmen einer angestrebten Ausweitung erfolgte eine erneute Prüfung.“ Ob Steinbach Rechtsmittel einlegt, war zunächst nicht bekannt.

Steinbach galt als „Mr. Tesla“ 

Die Kanzlei hatte das Land Brandenburg im Zusammenhang mit der Tesla-Ansiedlung beraten, als Steinbach SPD-Wirtschaftsminister war. Er war an Gesprächen zur Ansiedlung in Grünheide bei Berlin beteiligt und wurde auch „Mr. Tesla“ genannt. Die SPD/BSW-Landesregierung kündigte im August an, zu prüfen, ob sie die Aufnahme des Jobs wegen etwaiger Interessenkonflikte untersagt. 

Steinbach hatte der „Märkischen Oderzeitung“ gesagt: „Während der Karenzzeit und auch bisher erstreckt sich meine Tätigkeit für CMS auf Themen, die Abstand halten zum Land Brandenburg.“ Die Organisation Lobby Control hatte den Wechsel als problematisch bezeichnet.

Regierung kann Anschlussjob ganz oder teils untersagen

Wenn ein Regierungsmitglied in den ersten zwei Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen will, muss es dies laut Brandenburger Ministergesetz der Landesregierung schriftlich anzeigen. Die Regierung kann den neuen Job für die ersten zwei Jahre nach dem Ausscheiden ganz oder teilweise untersagen, wenn öffentliche Interessen beeinträchtigt werden.