Drogen-Prozess: BGH hebt Hamburger Urteil gegen Drogenhändler teilweise auf

2,3 Tonnen Kokain sollen aus Peru über Hamburg in die Niederlande geschmuggelt werden. In Hamburg greift der Zoll zu. Zwei Männer werden verurteilt und gehen in Revision. Nun gibt es die Entscheidung.

Gut anderthalb Jahre nach der Verhängung langer Haftstrafen gegen zwei Drogenschmuggler vor dem Landgericht Hamburg hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil teilweise kassiert. Die Strafe gegen einen Kölner Gemüsehändler, der im Februar 2024 wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Beihilfe zum Drogenhandel zu elf Jahre Gefängnis verurteilt worden war, wurde aufgehoben, wie der BGH mitteilte.

Zudem wurde der Schuldspruch bezüglich des Drogenschmuggels im Rahmen einer Revision von den Karlsruher Richtern auf Beihilfe zur Einfuhr von Drogen geändert. Über das Strafmaß muss nun auf dieser Grundlage vor einer anderen Kammer des Hamburger Landgerichts neu verhandelt werden.

Die Revision des zweiten, schon ursprünglich nur wegen Beihilfe zu sieben Jahren Haft verurteilten Mannes wurde hingegen abgewiesen. Bei ihm handelte es sich um den Buchhalter des Gemüsehändlers.

2,3 Tonnen Kokain aus Peru in Hamburg sichergestellt

In dem Verfahren ging es um 2,3 Tonnen Kokain, die in Containern mit Dosenspargel versteckt von Peru über Hamburg in die Niederlande geliefert werden sollten. Die Drogen waren nach einem Hinweis der peruanischen Behörden vom deutschen Zoll in Hamburg sichergestellt worden.

Nach Überzeugung des BGH lassen die vom Hamburger Gericht getroffenen Feststellung eine Verurteilung des Gemüsehändlers zwar wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu. „Nicht jedoch die tateinheitliche Verurteilung wegen (mit-)täterschaftlich begangener Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“, heißt es in dem Beschluss.