Wer in der DDR wegen „asozialen Verhaltens“ verurteilt wurde, kann sich in Sachsen bald telefonisch beraten lassen. Was Betroffene beim neuen Angebot erwartet.
Menschen, die in der DDR wegen angeblich „asozialen Verhaltens“ verurteilt wurden, können sich in Sachsen bald kostenlos beraten lassen. Die Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur bietet am 16. September von 8.00 bis 16.00 Uhr einen Telefonsprechtag an, wie sie mitteilte.
Unter der Nummer 0351 493 3700 erhalten Betroffene vertraulich Auskunft, ob für sie eine Rehabilitierung und damit Ansprüche auf Entschädigung infrage kommen. Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Zwischen 1969 und 1989 wurden in der DDR mehr als 160.000 Menschen nach dem berüchtigten Paragrafen 249 des Strafgesetzbuchs verurteilt, über 130.000 mussten Haftstrafen antreten. Der Straftatbestand diente nicht selten dazu, politisch unliebsame Personen zu kriminalisieren – etwa Ausreisewillige, die nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes als „asozial“ galten. Viele der Urteile waren nach heutiger Einschätzung unverhältnismäßig und rechtsstaatswidrig.