Die Regierung will, dass künftig mehr Menschen von einer Betriebsrente profitieren. Wie die betriebliche Altersvorsorge funktioniert und was ab 2027 geplant ist.
Etwa jeder und jede zweite Beschäftigte hierzulande spart für eine Betriebsrente und kann damit später seine gesetzliche Rente aufbessern. Absolut waren es Ende 2023 laut Bundesarbeitsministerium rund 18,1 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Die Regierung möchte, dass von der Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung noch mehr Menschen profitieren können – vor allem solche mit geringeren Einkommen. Sie will dies ab 2027 mit jährlich 150 Millionen Euro zusätzlich fördern.
Was ist die Betriebsrente?
Lange war die betriebliche Altersversorgung eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers für seine Beschäftigten. Heute werden Betriebsrenten oft zum großen Teil vom Arbeitnehmer selbst finanziert – über die sogenannte Entgeltumwandlung: Teile des Bruttogehalts oder Sonderzahlungen werden in Beiträge zur Altersvorsorge umgewandelt, dazu kommt ein Zuschuss des Arbeitgebers von mindestens 15 Prozent.
Der Staat verzichtet für Beträge bis 3864 Euro jährlich auf Sozialabgaben, für Beträge bis 7728 Euro auf Steuern – das sind jeweils bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, die Beträge ändern sich also von Jahr zu Jahr. Beim Erhalt müssen Betriebsrenten dann versteuert werden. Zu bedenken ist auch: Wer für die Betriebsrente spart, zahlt weniger Beiträge für die gesetzliche Rente ein – sie fällt entsprechend geringer aus.
Wer hat Anspruch auf eine Betriebsrente?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben seit 2002 Anspruch auf eine Entgeltumwandlung – in Höhe von bis zu 3864 Euro. Auf Nachfrage muss ein Betrieb dies anbieten. Das Geld legt in der Regel ein Versicherungsunternehmen an; der Arbeitgeber wählt die Anlageform aus. Er führt auch die Beiträge ab.
Seit 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, die gesparten Sozialversicherungsbeiträge in pauschalierter Form – und zwar in der Höhe von 15 Prozent – an die Beschäftigten oder entsprechenden Anlageanbieter weiterzuleiten. Die Regelung galt zunächst für neue Verträge, seit 2022 gilt sie auch für bereits in der Vergangenheit abgeschlossene Verträge.
Wie hoch sind die Steuern für Betriebsrentner?
Auf die Betriebsrente wird Einkommensteuer fällig, für gesetzlich Krankenversicherte auch Abgaben an Kranken- und Pflegeversicherung. Seit 2020 müssen Betriebsrentnerinnen und -rentner auf die ersten 187,25 Euro aber keine Krankenkassenbeiträge zahlen. Laut Entwurf für das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen künftig auch Rentner, die weiterarbeiten, vorzeitig auf ihre Betriebsrente zurückgreifen können.
Was passiert bei einem Wechsel des Arbeitgebers?
Hier sind die Regelungen laut dem Verbraucherportal Finanztip „nicht besonders praxistauglich“. Viele Arbeitgeber wollen demnach nicht Verträge unterschiedlicher Versicherungsanbieter verwalten und lehnen es ab, einen Vorsorgevertrag zu übernehmen. Arbeitnehmer können ihren Vertrag ruhen lassen, privat weiter einzahlen oder auf einen neuen Vertrag übertragen. Letzteres ist laut Finanztip aber oft ein Verlustgeschäft wegen anfallender Gebühren oder schlechterer Konditionen.
Was passiert bei einer Insolvenz des Betriebs?
In der Regel ist die Betriebsrente abgesichert durch den Pensionssicherungsverein, den alle Unternehmen mit Betriebsrenten finanzieren. Dieser Verein zahlt dann die zustehende Betriebsrente aus.
Was passiert, wenn ein Beitragszahler im Alter auf Sozialhilfe angewiesen ist?
In dem Fall kann er oder sie zumindest einen Teil seiner Betriebsrente behalten: Ein Betrag von bis zu gut 200 Euro monatlich wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Wie sollen mehr Menschen eine Betriebsrente ansparen können?
Seit 2018 gibt es das Sozialpartnermodell: Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände können über Tarifverträge für die jeweilige Branche verbindlich eine betriebliche Altersversorgung vereinbaren. Das gibt es bislang nur in der Energie- und Chemiebranche sowie bei den Banken.
Künftig sollen sich Unternehmen einem schon ausgehandelten Modell anschließen können – etwa ein Reisebüro ohne Tarifvertrag, das das Modell der Bankenbranche anwendet. Nicht tarifgebundene Betriebe sollen laut Gesetzentwurf auch eine Betriebsrente im Rahmen einer Betriebsvereinbarung anbieten können.
Schließlich will die Regierung laut Gesetzentwurf den Zuschuss für Arbeitgeber anheben, die eine klassische betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener zahlen – er soll von maximal 80 Euro auf maximal 100 Euro monatlich steigen. Arbeitgeber können 30 Prozent ihrer Einzahlung für die Altersvorsorge als Zuschuss bekommen, wenn die Beschäftigten aktuell nicht mehr als 2575 Euro im Monat verdienen.
Diese Einkommensgrenze soll auch an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt werden, um zu verhindern, dass Beschäftigte nach einer Lohnerhöhung aus der staatlichen Förderung herausfallen. Das kostet laut Gesetzentwurf 150 Millionen Euro jährlich.