Die Thüringer AfD klagt gegen eine Regelung zum Ausschluss von Extremisten aus der Juristenausbildung. Dabei steht laut Verfassungsgerichtshof besonders ein Punkt im Fokus.
Bei der Klage der Thüringer AfD-Fraktion gegen Regelungen zur Juristenausbildung geht es aus Sicht des Verfassungsgerichtshofs vor allem darum, ob diese mit dem Recht auf Berufsfreiheit vereinbar sind. „Das ist der entscheidende Punkt“, sagte der Präsident des Gerichts, Klaus von der Weiden, während der mündlichen Verhandlung in Weimar. „Und die Sache ist nicht einfach, muss man eindeutig sagen.“
Die anderen Argumente, die die AfD gegen die entsprechende Regelung vorbringe, seien nach der vorläufigen Einschätzung des Gerichts weniger entscheidend für die Erfolgsaussichten der Klage.
Ausschluss von Extremisten
Die AfD hat den obersten Thüringer Richtern einen Passus aus dem Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst zur Überprüfung vorgelegt. In Paragraf 8 dieses Gesetzes ist geregelt, dass solchen Bewerbern die Zulassung zum Vorbereitungsdienst zu verwehren ist, wenn sie „gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes tätig sind.“
Nach Angaben von von der Weiden hatte es eine vergleichbare Regelung in der Vergangenheit bereits in einer Prüfungsordnung für diesen Vorbereitungsdienst gegeben. Nach dieser Regelung waren Personen vom juristischen Vorbereitungsdienst auszuschließen, die „aktiv“ gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung tätig sind.
Die AfD-Fraktion hält die Ausschluss-Regelung in dem vom Landtag verabschiedeten Gesetz für verfassungswidrig. Ihr Rechtsvertreter, Michael Elicker, argumentiert, die Regelung verstoße gegen eine Vielzahl von Verfassungsrechten: Es schränke unter anderem die Berufsfreiheit von Menschen unzulässig ein, ebenso ihre Meinungsfreiheit, sie verstoße gegen das Diskriminierungsverbot und auch gegen das Recht von Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb.
Entscheidung im November
Sollten die Richter zu der Einschätzung kommen, dass die von der AfD angegriffene Regelung die Berufsfreiheit in zulässigem Umfang einschränke, könne man davon ausgehen, dass sie zum Beispiel auch das Recht auf Meinungsfreiheit nicht unzulässig beschneide. Eine Entscheidung über die Klage der AfD steht noch aus. Nach Angaben des Verfassungsgerichts soll sie am 26. November 2025 verkündet werden.
Für Nachwuchsjuristen ist die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst entscheidend, wenn sie Volljuristen werden wollen. Erst nach dem Abschluss dieses Vorbereitungsdienstes können sie ihr zweites Staatsexamen ablegen, das sie befähigt, sich zum Beispiel um ein Richteramt zu bewerben, Staatsanwalt zu werden oder als Rechtsanwalt zu arbeiten.