Milliarden aufgenommen: Verfassungsgerichtshof verkündet Urteil im Kredit-Streit

Hat die Landesregierung bei der Kreditaufnahme während Corona gegen Haushaltsregeln verstoßen? Die NRW-Verfassungsrichter in Münster entscheiden über den Vorwurf von SPD und FDP.

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen verkündet am Dienstag (10.30 Uhr) ein Urteil im Streit um Kredite, die in der Corona-Pandemie aufgenommen wurden. Geklagt hatten die Landtagsfraktionen von SPD und FDP. 

Die Oppositionsparteien beklagen, dass die Landesregierung sich im Herbst 2022 nicht an die Grundsätze der Haushaltsregeln gehalten habe. Sie werfen der Regierung aus CDU und Grünen vor, die Zweckbindung der Kredite missachtet und die Finanzmittel zur Stützung des Haushalts 2023 geplant zu haben. 

Damals hatte die Landesregierung vier Kredite in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro an den Finanzmärkten aufgenommen. Damit sollten über einen Rettungsschirm, der 2020 vom Landtag beschlossen worden war, die direkten und indirekten Kosten in der Corona-Pandemie finanziert werden. Das Geld wurde aber für diesen Zweck nicht mehr gebraucht – die Pandemie ebbte ab. Ende 2022, also wenige Wochen nach der Kreditaufnahme, wurde auch der NRW-Rettungsschirm beendet.

In der mündlichen Verhandlung hatten die Verfassungsrichter am 24. Juni noch keine Tendenz erkennen lassen, wie sie entscheiden werden. Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) räumte in der Verhandlung eine schwierige Lage ein. Ein Stopp der Kreditaufnahme auf den Finanzmärkten hätte nach seiner Einschätzung einen Reputationsschaden bei den Investoren zur Folge gehabt.