Der Cannabis-Konsum bei Minderjährigen sinkt nach der Teillegalisierung in Deutschland, zeigt eine neue Studie. Junge Männer greifen hingegen häufiger zum Joint.
Nach der Teillegalisierung von Cannabis ist die Zahl der minderjährigen Konsumenten einem Bericht zufolge gesunken, während der Konsum bei jungen Erwachsenen gestiegen ist. Laut der aktuellen Drogenaffinitätsstudie 2025 des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), über die die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Dienstagsausgaben) berichten, ging der Anteil der Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren, der in den vergangenen zwölf Monaten Cannabis konsumiert hat, von 6,7 Prozent im Jahr 2023 auf 6,1 Prozent in diesem Jahr zurück.
Der Anteil der regelmäßigen Konsumenten, die mehr als zehnmal in den vergangenen zwölf Monaten Cannabis zu sich genommen haben, reduzierte sich den Angaben nach in diesem Zeitraum von 1,3 auf 1,1 Prozent.
Studie zeigt einen Anstieg des Cannabiskonsums bei jungen Erwachsenen
Bei jungen Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren nahm der Konsum der Studie zufolge nach der Legalisierung zu. Laut der Studie stieg in dieser Altersgruppe die sogenannte Zwölf-Monats-Prävalenz zwischen 2023 und 2025 von 23,3 auf 25,6 Prozent. Der Anteil der regelmäßigen Konsumenten erhöhte sich demnach von acht auf 8,9 Prozent.
Den größten Zuwachs gab es den Angaben zufolge bei jungen Männern: Hier stieg die Zwölf-Monats-Prävalenz demnach im genannten Zeitraum von 26,9 auf 31,6 Prozent. Die Zahl der regelmäßigen männlichen Konsumenten wuchs dem Bericht nach von 10,6 auf 12,4 Prozent.
Für die repräsentative Studie wurden den Angaben nach zwischen April und Juli 2025 insgesamt 7001 junge Menschen im Alter zwischen zwölf und 25 Jahren befragt. Die vorige Studie lief in der Zeit zwischen April und Juni 2023 – also vor der teilweisen Cannabis-Legalisierung, die am 1. April 2024 in Kraft trat.
Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind seither erlaubt, allerdings mit Einschränkungen. Der Konsum im öffentlichen Raum ist beschränkt erlaubt – in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen und in der Nähe von Schulen, Kitas und Sportstätten etwa ist er verboten.