Sean „Diddy“ Combs: Kommt er direkt nach Strafmaßverkündung frei?

Darf Sean „Diddy“ Combs schon kurz nach der Strafmaßverkündung Anfang Oktober aus dem Gefängnis? Das streben nun zumindest seine Anwälte an.

Am 3. Oktober wird aller Voraussicht nach dem wegen Prostitutionsdelikten in zwei Fällen für schuldig befundenen Hip-Hop-Mogul Sean „Diddy“ Combs (55) das Strafmaß verlesen. Und das könnte womöglich so gering ausfallen, dass der gefallene Musik-Star unmittelbar danach auf freien Fuß kommt. Das jedenfalls fordern die Anwälte von Combs laut übereinstimmender Medienberichte in einem fast 400 Seiten langen Dokument, das am 23. September dem Gericht vorgelegt wurde.

So zitiert etwa „ABC News“ Combs‘ Rechtsbeistand mit den Worten: „Es ist an der Zeit, dass Herr Combs nach Hause zu seiner Familie darf.“ Um das zu erreichen, strebe das Anwaltsteam des Musikers eine Haftstrafe an, die „nicht länger als 14 Monate betragen“ soll. De facto würde ihn das fast umgehend nach der Verlesung des Strafmaßes Anfang Oktober auf freien Fuß setzen. Schließlich wurde Combs bereits im September des vergangenen Jahres festgenommen und befand sich seither in Untersuchungshaft.

Diese rund 13 Monate werden in jedem Fall an die Gesamtstrafe angerechnet. Heißt auch: Kommen Combs‘ Anwälte mit ihrem Antrag durch, dürfte ihr Mandant wohl schon im November dieses Jahres aus dem Gefängnis.

Auch Combs‘ Familie kommt zu Wort

Das umfangreiche Dokument enthalte unter anderem Briefe von Combs‘ Mutter, seinen Kindern sowie berühmten Freunden und diversen Business-Partnern. Sie alle sollen darin das Bild eines Mannes zeichnen, der seine gerechte Strafe bereits verbüßt habe und auf den seine Familie angewiesen sei.

Auch die Staatsanwaltschaft werde in den kommenden Tagen ein vergleichbares Schreiben vorlegen, in dem sie wiederum ihre deutlich höhere Forderung für das Strafmaß begründet. Ursprünglich seien das wohl vier bis fünf Jahre Haft gewesen, inzwischen sei man aber Berichten zufolge zu dem Entschluss gekommen, dass das zu niedrig angesetzt sei. Für jeden einzelnen der beiden Schuldsprüche drohen Combs bis zu zehn Jahre im Gefängnis, was theoretisch eine maximale Strafe von 20 Jahren bedeutet.

Beim Schuldspruch im Juli hatte Combs dennoch mit Erleichterung reagiert. Schließlich hatte ihn die Jury von den noch schwerwiegenderen Vorwürfen des Sexhandels und der Erpressung freigesprochen. Mehrere Anträge, Combs solle bis zur Verkündung des Strafmaßes gegen Zahlung einer Kaution in den Hausarrest entlassen werden, wurden dennoch vom zuständigen Richter abgelehnt.