Parteispenden: Gericht: Spende für Berliner CDU ist kein Verstoß

Hat ein Unternehmer versucht, über eine Parteispende Einfluss auf die Politik in Berlin zu nehmen? Die Bundestagsverwaltung sagt nein. Das Gericht vernimmt den Spender – und urteilt.

Eine Großspende von 800.000 Euro für die Berliner CDU stellt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin keinen Verstoß gegen das Parteiengesetz dar. Der Spender Christoph Gröner habe seine Zahlung nicht mit der Erwartung einer Einflussnahme verknüpft, erklärten die Richter nach einer Zeugenvernehmung des Immobilienunternehmers.

Damit blieb eine Klage der Partei des Satirikers und Europaabgeordneten Martin Sonneborn gegen die Bundesrepublik erfolglos. Sonneborns Partei mit Namen „Die Partei“ sieht durch die Spende die Chancengleichheit verletzt. Mit der Klage wollte sie durchsetzen, dass die Bundestagsverwaltung verpflichtet wird, die Spende als rechtswidrig einzustufen und Sanktionszahlungen gegen die CDU zu verhängen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Gröner und seine Firma hatten das Geld der CDU im März und Dezember 2020 überwiesen – also vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl 2021. Die für die Überprüfung von Parteispenden zuständige Verwaltung hatte im Juli 2023 nach einer Untersuchung erklärt, es liege kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vor.