Messer, Reizgas und Co. bleiben in vielen Berliner Bahnhöfen bis Ende Oktober verboten. Die Bundespolizei begründet das mit zunehmender Gewalt.
In den großen Berliner Fernbahnhöfen und in mehreren S-Bahnhöfen gilt von heute an bis Ende Oktober erneut ein allgemeines Waffenverbot, das auch kontrolliert werden soll. Erlassen hat es die für die insgesamt 15 Berliner Bahnhöfe und den Potsdamer Hauptbahnhof zuständige Bundespolizei.
Das Verbot, rechtlich in Form einer sogenannten Verfügung, die zeitlich begrenzt ist, gibt der Bundespolizei die Möglichkeit, Menschen auch ohne einen konkreten Verdacht zu kontrollieren und gegebenenfalls zu durchsuchen. Es gilt für Messer, Schlagstöcke, Reizgas und andere gefährliche Gegenstände.
Zur Begründung hieß es: „Die Anzahl und die Intensität der Gewaltdelikte auf Bahnanlagen nehmen weiterhin zu. Dabei werden häufig Messer und andere gefährliche Gegenstände eingesetzt.“ Die Einhaltung des Verbotes werde an den genannten Bahnhöfen durch Bundespolizisten überwacht und kontrolliert, so die Ankündigung.
In Berlin gilt das Verbot für die Fernbahnhöfe Hauptbahnhof, Spandau, Bahnhof Zoo, Ostbahnhof, Gesundbrunnen, Ostkreuz, Lichtenberg, Südkreuz, Friedrichstraße und Alexanderplatz sowie für die S-Bahnhöfe Jungfernheide, Wedding, Warschauer Straße, Neukölln und Hermannstraße.