BGH urteilt in zweitem Prozess nach tödlichem Anschlag auf Asylunterkunft 1991

Im zweiten Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft im Jahr 1991 im Saarland spricht der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag (11.00 Uhr) sein Urteil. Der Hauptangeklagte ist bereits rechtskräftig wegen Mordes verurteilt, vor dem BGH geht es nun noch um einen zweiten Angeklagten. Diesen sprach das Oberlandesgericht Koblenz vom Vorwurf der Beihilfe frei. (Az. 3 StR 534/24)

Der Generalbundesanwalt wirft ihm vor, den Haupttäter vor der Tat beeinflusst und bestärkt zu haben. Er beantragte beim BGH, das Koblenzer Urteil zu überprüfen. Bei dem Brand im September 1991 war der Asylbewerber Samuel Yeboah gestorben. Die Ermittlungen blieben zunächst ohne Erfolg und wurden eingestellt. Nach einem neuen Zeugenhinweis vor fünfeinhalb Jahren wurden sie wieder aufgenommen.