Justiz: Baptisten-Prediger erneut wegen Volksverhetzung verurteilt

Die Baptistenkirche ist im Visier des Verfassungsschutzes. Vor Gericht kämpfte einer ihrer Prediger für einen Freispruch – schon zum zweiten Mal.

Im Berufungsprozess wegen Volksverhetzung hat das Landgericht Karlsruhe einen Prediger der „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim“ (BKZW) verurteilt. Die verhängte Strafe von 150 Tagessätzen à 45 Euro liegt sogar etwas über jener des Amtsgerichts Pforzheim in der Vorinstanz.

Der Angeklagte habe homosexuelle und queere Menschen in einer live gestreamten Predigt beschimpft, verächtlich gemacht und ihre Menschenwürde angegriffen, erklärte der Vorsitzende Richter. Auch habe er ihnen das Lebensrecht abgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Beide Seiten wollten erstes Urteil nicht akzeptieren

Der Verteidiger hatte wie am Amtsgericht auf Freispruch plädiert. Aussagen seines Mandanten über Homosexuelle seien von der Meinungs- und Religionsfreiheit geschützt. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Verurteilung zu 180 Tagessätzen zu je 40 Euro gefordert. Aus ihrer Sicht hatte der Prediger queeren Menschen das Menschsein abgesprochen.

Das Amtsgericht hatte den Prediger im ersten Prozess gegen die laut Verfassungsschutz extremistische BKZW im Dezember vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten hiergegen Rechtsmittel eingelegt.

Extremistische Ansichten 

Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg führt die BKZW seit Mai 2023 als Beobachtungsobjekt. Gegen die Hauptverantwortlichen wurden mehrere Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Die Behörde rechnet der Gruppierung eine niedrige zweistellige Zahl an Personen zu. Über Onlineauftritte erreiche sie eine weitaus größere Zahl, erklärte eine Sprecherin. Ende 2024 habe die BKZW mehrere Internetpräsenzen in „Deutschlands Seelen Gewinnen“ umbenannt und ein neues Logo veröffentlicht.