Statt Freispruch gibt es eine Strafverschärfung im Berufungsprozess um die Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot. Der Verurteilte beteuerte weiterhin seine Unschuld – erfolglos.
Im Berufungsverfahren zum Fall der betäubten und vergewaltigten Französin Gisèle Pelicot haben die Richter die Haftstrafe des einzigen Angeklagten verschärft. Husamettin D. wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt, wie der Vorsitzende Richter Christian Pasta am Donnerstag in Nîmes erklärte. Er müsse sich zudem fünf Jahre lang in Behandlung begeben.
Insgesamt 51 Angeklagte im Pelicot-Prozess
Der 44-Jährige war der einzige von ursprünglich 51 Angeklagten, der sich in dem Berufungsprozess erneut vor Gericht verantwortet und bis zuletzt seine Unschuld beteuert hatte. Er hatte währen des vier Tage dauernden Verfahrens wiederholt beteuert, dass er Gisèle Pelicot nicht habe vergewaltigen wollen. Er sei selbst ein Opfer der Manipulation ihres Ehemannes Dominique Pelicot geworden, hatte er erklärt – und damit den Zorn von Gisèle Pelicot geweckt.
Pelicots Ehemann hatte sie über Jahre hinweg immer wieder mit Medikamenten betäubt und vergewaltigt sowie von zahlreichen Männern vergewaltigen lassen, die er in Internetforen kontaktiert hatte. Die 72-jährige Pelicot, die auf einem öffentlichen Prozess bestand, „damit die Scham die Seite wechselt“, war durch ihren Mut weltweit zu einer Ikone des Kampfes gegen sexualisierte Gewalt geworden. Der Prozess endete mit Haftstrafen für alle Angeklagten. Der Hauptangeklagte, ihr früherer Ehemann Dominique Pelicot, bekam die Höchststrafe von 20 Jahren.