Gülle belastet das Grundwasser. Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss nach einem Urteil ein Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer auflegen. In Hessen lehnt man pauschale Auflagen ab.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Nitratbelastung des Grundwassers hat der hessische Bauernverband pauschale Schuldzuweisung an die Bauern als „schlicht falsch“ bezeichnet. „Die Landwirtschaft steht oft im Fokus, wenn es um Nitrat im Grundwasser geht, doch Hessen nimmt beim Gewässerschutz eine Vorreiterrolle ein und auch die Fakten sprechen eine andere Sprache“, teilte der Verband auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
In Hessen seien von 127 Grundwasserkörpern nur 20 sind durch Nitrat belastet. Die Ursachen seien vielfältig und reichten von natürlichen Standortbedingungen bis hin zu nicht agrarische Quellen wie Siedlungsbau oder Verkehr. Politische Entscheidungen müssten die nachweislichen Erfolge der Landwirte im Gewässerschutz anerkennen.
Forderung: keine neuen Auflagen
„Statt neuer pauschaler Auflagen oder Aktionsprogramme braucht es verlässliche Rahmenbedingungen, Förderung effizienter Technik, Unterstützung regionaler Nährstoffkreisläufe und mehr Dialog mit der Praxis.“ Nur so ließen sich Umwelt- und Versorgungsziele gleichermaßen erreichen. Es gelte vor allem, neue Auflagen, die den Handlungsspielraum in der Praxis weiter einschränken, zu vermeiden.
Die Bundesregierung muss nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts handeln, um die Nitratbelastung des Grundwassers zu senken. Das Bundeslandwirtschaftsministerium müsse ein nationales Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen erstellen, entschied das Gericht in Leipzig (Az.: BVerwG 10 C 1.25). Es gab damit der Deutschen Umwelthilfe recht, die für die Erarbeitung dieses Aktionsprogramms geklagt hatte.