Bundesanwaltschaft: Mutmaßliches PKK-Mitglied in Berlin angeklagt

Seit mehr als 30 Jahren ist die kurdische Arbeiterpartei PKK in Deutschland verboten. Ein mutmaßliches Mitglied muss womöglich bald in Berlin vor Gericht.

Die Bundesanwaltschaft hat in Berlin Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK erhoben. Die oberste deutsche Anklagebehörde wirft dem türkischen Staatsangehörigen die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor. Der Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin muss nun entscheiden, ob und wann es zum Prozess kommt.

Seit 2014 soll der Mann mehrfach als hauptamtlicher Kader der PKK tätig gewesen sein und dabei Aufgaben eines Sektorleiters wahrgenommen haben. Er habe „organisatorische, personelle und propagandistische Angelegenheiten“ der Vereinigung koordiniert, so die Bundesanwaltschaft. Den Angaben zufolge wirkte er auch an der Organisation von Veranstaltungen mit und überwachte schwerpunktmäßig das Sammeln von Spendengeldern für die Vereinigung.

Beamte des Bundeskriminalamts hatten den Beschuldigten im November in Berlin festgenommen. Zudem wurden damals zwei Wohnungen von ihm in Berlin und Oberhausen durchsucht. Die PKK unterliegt in Deutschland seit 1993 einem Betätigungsverbot.