Parlament: Geldhahn zu für Verfassungsfeinde – Landtag betritt Neuland

Nur Mitarbeiter von Fraktionen und Abgeordneten, die eine Zuverlässigkeitsprüfung bestehen, sollen künftig auch eine staatliche Finanzierung bekommen. Nun ist der Landtag am Zug.

Der rheinland-pfälzische Landtag betritt rechtliches Neuland und will die Möglichkeit schaffen, verfassungsfeindlichen Mitarbeitern von Abgeordneten oder Fraktionen staatliche Gelder zu streichen. Die dafür nötige Grundlage, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordneten- und des Fraktionsgesetzes, stellte Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) in Mainz vor. Das Gesetz wird voraussichtlich in der kommenden Woche von den Fraktionen der Ampel-Koalition sowie der CDU in den Landtag eingebracht. 

Kern des Vorhabens ist es, dass es künftig für Mitarbeitende von Abgeordneten und Fraktionen regelmäßig eine Zuverlässigkeitsüberprüfung geben soll. Dabei wird den Plänen zufolge auf Informationen des Verfassungsschutzes oder des Landeskriminalamtes (LKA) zurückgegriffen, auch wird eine Auskunft beim Bundeszentralregister eingeholt. 

Einwilligung für Prüfung muss vorliegen

Die Einwilligung in eine solche Prüfung soll Voraussetzung dafür werden, dass staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden können, also letztlich Steuergeld an die entsprechenden Mitarbeitenden fließt. Bei der Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls soll die Entscheidung darüber, ob die nötige Zuverlässigkeit besteht, beim Landtagspräsidenten liegen. 

Es gehe darum, die Wehrhaftigkeit der Demokratie zu stärken, sagte Hering. „Ich halte es für einen unerträglichen Zustand, dass die Feinde der Demokratie von der Demokratie bezahlt werden.“ Das rheinland-pfälzische Parlament sei das erste, das so etwas mache. Entsprechend interessiert werde das Vorhaben auch von anderen Bundesländern beobachtet.