Steakhaus-Erbin: Christina Block geht mit neuer Verteidigung in den nächsten Prozesstag

Am Freitag geht das Verfahren gegen Christina Block in den vierten Prozesstag. Dabei wird sie von einer neuen Anwältin vertreten – und will sich Fragen stellen.

Eigentlich waren seit dem letzten Verhandlungstag im Block-Prozess am 25. Juli drei Wochen Pause geplant. Wirklich durchatmen konnte Christina Block aber wohl nicht. Denn in den vergangenen Tagen wurde es hektisch um die Angeklagte. Besonders wegen ihrer Verteidigung.

Neues Anwaltsteam

In der vergangenen Woche wurde bekannt, dass sich Block von ihrem bisherigen Pflichtverteidiger Otmar Kury trennt. Wie der stern aus Anwaltskreisen erfuhr, soll dies aber ausdrücklich keine juristischen Gründe gehabt haben. Ebenso wenig soll es Konflikte zwischen Pflichtverteidiger Kury und Wahlverteidiger Ingo Bott wegen der Verteidigungsstrategie gegeben haben, wie in manchen Medien spekuliert. Block soll mit dem öffentlichen Auftreten Kurys und seiner Arbeitsweise unzufrieden gewesen sein und sich dementsprechend rechtlich nicht mehr adäquat vertreten gefühlt haben.

Ab Freitag wird Ingo Bott die Pflichtverteidigung übernehmen. „Ich habe mich bereit erklärt, die verfahrenssichernde Pflichtverteidigung an seiner Stelle zu übernehmen. Das Strafverfahren kann damit regulär weitergehen“, erklärte Bott in einem Vorab-Statement, das dem stern vorliegt.

Ab Freitag bekommt Bott zudem Unterstützung aus seiner eigenen Kanzlei: Die Rechtsanwältin Paula Wlodarek wird Christina Block ebenfalls vertreten. Sie sei „seit Beginn des Mandats eng einbezogen und auch mit der Akte vollständig vertraut“, so Bott. Sie werde bei ausgewählten Prozessterminen in Hamburg vor Ort sein.  

Bott betont zudem, dass sein Pflichtverteidigermandat nicht bedeute, dass die Anwaltskosten einer Millionärserbin aus der Steuerkasse bezahlt werden. Diese Behauptung sorgte in der vergangenen Woche für Aufsehen. Eine Pflichtverteidigung sei in erster Linie eine Sicherung, damit der Prozess nicht platzt, so Bott. Zwar sei es üblich, dass der Staat für die Anwaltskosten eines Pflichtverteidigers aufkommt – etwa wenn der Angeklagte sich aus eigener Tasche keinen Verteidiger leisten kann – aber es gebe wie in diesem Fall auch Ausnahmen. „Gibt es in einem Mandatsverhältnis eine Regelung, die oberhalb der gesetzlich vorgesehenen Vergütung liegt, fällt die Pflichtverteidigervergütung nicht an. Der Staat trägt dann keine Kosten“, so Bott. Dies ist somit wohl auch hier der Fall.

Christina Block will weiter aussagen

Die Staatsanwaltschaft wirft Christina Block vor, die Entführung ihrer Kinder aus Dänemark in Auftrag gegeben zu haben. Am Silvesterabend 2023/24 sollen mehrere Vermummte die damals 13-jährige Klara und ihren damals 10-jährigen Bruder Theo verschleppt haben, als sie bei ihrem Vater Stephan Hensel waren. 

Zwischen Block und Hensel tobt seit Jahren ein erbarmungsloser Sorgerechtsstreit um die beiden Kinder. Auch Hensel ist in einem parallel laufenden Verfahren wegen Kindesentzugs angeklagt.

Am vergangenen Prozesstag durfte Christina Block ihre Version der Geschichte schildern. In ihrer knapp vierstündigen Aussage bestritt sie mehrmals, die Entführung in Auftrag gegeben zu haben. Es wird erwartet, dass das Gericht am Freitag mit der Befragung Blocks startet. „Frau Block hat bereits angekündigt, sich diesen Fragen offen zu stellen. Es ist ihr unbedingt wichtig, das Verfahren zu fördern. Natürlich beantwortet Frau Block dabei alle Fragen zu den Ereignissen aus der Silvesternacht 2023/2024″, so Bott gegenüber dem stern.