Darf der Garchinger Forschungsreaktor II mit hochangereichertem Uran betrieben werden? Naturschützer sagen nein. Nun gibt es dazu eine wichtige Gerichtsentscheidung.
Dem übergangsweisen Betrieb des Garchinger Forschungsreaktors FRM II mit hochangereichertem Uran stehen keine rechtlichen Hürden mehr im Weg. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor. Darin wird die Beschwerde des Bund Naturschutz (BN) zurückgewiesen, der sich gegen die Nichtzulassung seiner Revision gewandt hatte, wie das Gericht bestätigte. Die Technische Universität München (TUM) kündigte indes an, noch 2025 eine Genehmigung für die Umrüstung auf niedrig angereichertes Uran einzureichen.
BN kritisiert Atomwaffenfähigkeit
Der Bund Naturschutz hält den Einsatz hochangereicherten Uran für illegal. Es handele sich um atomwaffenfähiges Material, so die Kritik. Der Verband verweist auf einen internationalen Konsens, Forschungsreaktoren auf niedrig angereichertes Uran umzurüsten. Eine Klage des BN gegen den Weiterbetrieb wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München jedoch im Juni 2024 zurück. Nun scheiterte auch die Nichtzulassungsbeschwerde.
Neutronen für Forschung und Krebsbehandlung
Die TU München begrüßte die Entscheidung zum Betrieb des Reaktors nördlich der Landeshauptstadt, der derzeit gewartet wird. Bis zur vollständigen Umrüstung auf niedrig angereichertes Uran dürfe die Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) weiter mit dem bisherigen Brennstoff betrieben werden, heißt es in einer Mitteilung.
Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) sagte, es sei eine wichtige Entscheidung „für die Wissenschaft und gegen Ideologie“. „Es geht hier um extrem wichtige Forschungsinfrastruktur für Bayern, Deutschland und Europa.“ Der FRM II sei einer der leistungsfähigsten Forschungsreaktoren in Europa.
Auch Christian Pfleiderer, Wissenschaftlicher Direktor des FRM II, spricht von einem wichtigen Signal. „Die von uns erzeugten Neutronen sind unverzichtbar – für die Grundlagenforschung ebenso wie für die Industrie, etwa bei der Entwicklung effizienterer Batterien oder besserer Wasserfiltersysteme, und nicht zuletzt für die Medizin, wo sie in der Krebsbehandlung von unschätzbarem Wert sind“, sagte er.
Genehmigung bis Ende 2030?
Für die TUM ist die Verwendung des umstrittenen Stoffes ohnehin keine Dauerlösung. Nach jahrelanger Entwicklungsarbeit hätten Forschende nachweisen können, dass der vollständige Umstieg auf niedrig angereichertes Uran 235 mit weniger als 20 Prozent Anreicherung möglich sei. Somit treibe man die Umsetzung mit konkreten Tests und Entwicklungsarbeit für den neuen Brennstoff konsequent voran. Noch 2025 will die Technische Universität München den Genehmigungsantrag für die Umrüstung einreichen. Das anschließende Genehmigungsverfahren könnte bis Ende 2030 dauern.