Parken ohne Schranken: Bei Supermärkten, in großen Städten oder an Sehenswürdigkeiten werden Auto-Kennzeichen per Kamera erfasst. Das klappt nicht immer – zum Ärger von Verbrauchern.
Die Verbraucherzentrale Hessen verzeichnet zahlreiche Beschwerden über private Parkraumbewirtschafter. Das Thema gehöre zu den Dauerbrennern, sagte Peter Lassek von der Verbraucherzentrale in Wiesbaden. Allein seit Mai dieses Jahres habe es rund 30 Anfragen und Beschwerden von Verbrauchern gegeben. Deutschlandweit verzeichnen viele Verbraucherzentralen eine steigende Zahl von Beschwerden. Dabei gehe es vor allem um Parkplätze von Supermärkten, aber auch vor Arztpraxen und Krankenhäusern.
Betroffene kritisierten vor allem unklare Regeln, hohe Vertragsstrafen, Inkassoschreiben und schlechte Erreichbarkeit des Service, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den Verbraucherschutzzentralen der Bundesländer ergab. Dabei geht es vor allem um schrankenlose Parkplätze, die mit Kennzeichenerfassungen arbeiten.
Verbraucher fühlen sich getäuscht
Häufig fehle es an klarer und unübersehbarer Beschilderung, so die Verbraucherzentrale. Immer wieder gebe nach Ansicht der Verbraucher unverständliche Rechnungen und unzulässige Entgelte, sagte Lassek. Teils sei berichtet worden, dass der Parkautomat nach Eingabe des Kennzeichens angezeigt habe, dass keine Zahlung erforderlich sei. Anschließend hätten Verbraucher aber eine Zahlungsaufforderung von rund 50 Euro bekommen, weil angeblich die Freiparkdauer um wenige Minuten überschritten worden sei.
Die Anbieter weisen die Vorwürfe zurück. „99,5 bis 99,8 Prozent aller Parkvorgänge funktionieren reibungslos“, erklärt der Geschäftsführer von Mobility Hub, Maximilian Schlereth. Das Unternehmen aus München bewirtschaftet nach eigenen Angaben rund 100.000 Stellplätze an mehreren hundert Standorten im Bundesgebiet. Monatlich würden mehrere Millionen Parkvorgänge abgewickelt. Die Zahl der Verstöße liege im niedrig stelligen Tausender-Bereich.
Unternehmen: „verschwindend geringe Zahl“ von Vertragsstrafen
Das Unternehmen „Park & Control“ teilte mit, Vertragsstrafen nur bei eindeutig dokumentierten Verstößen auszusprechen. Die Beschilderung der Parkplätze sei klar und werde regelmäßig kontrolliert. Das Parkraummanagement-Unternehmen Wemolo betont ebenfalls, dass die Zahl der Vertragsstrafen bei europaweit täglich 2,5 Millionen Parkvorgängen verschwindend gering sei. Das System funktioniere digital und extrem genau. „Autofahrer, die eine Strafe erhalten, beschweren sich natürlich häufiger – egal wie fair und transparent der Prozess ist“, so das Unternehmen.
Tipps: Quittungen aufbewahren und Fotos machen
Verbraucherschützer weisen darauf hin, sich im Zweifelsfall Beratung von Verbraucherzentralen zu holen, wenn man sicher sei, bezahlt zu haben. Oftmals seien Vertragsstrafen überzogen, oder die Geschäftsbedingungen seien nicht ausreichend ersichtlich. Hier lohne es sich, Fotos von den Schildern und der entsprechenden Parksituation zu machen. Zudem sollten bei schrankenlosen, digitalen Parkplätzen Belege eine Zeit lang aufbewahrt werden.