Neuer Vertrag: Verwaltung und Hingst einigen sich im Streit um Waldnutzung

Zwischenzeitlich war angedacht, die frühere Stabhochspringer für die Nutzung eines Waldes bei Mainz für Lauf- und Fitnesskurse zur Kasse zu bitten. Warum es nun doch nicht dazu kommt.

Der Streit mit der rheinland-pfälzischen Forstverwaltung hat ein Ende: Die frühere Stabhochspringerin Carolin Hingst darf auch künftig kostenlos die Wege im Ober-Olmer Wald bei Mainz für ihre Lauf- und Fitnesstrainings nutzen. Wie Hingst der Deutschen Presse-Agentur in Mainz mitteilte, liegt ihr inzwischen ein sogenannter Gestattungsvertrag für zunächst fünf Jahre vor.

Damit ist vorerst ein Schlusspunkt hinter einen monatelangen Disput zwischen der Forstverwaltung und der früheren Spitzensportlerin gesetzt. Hingst bietet ihre Kurse schon seit vielen Jahren in dem Waldstück an. Im Mai 2024 bekam die 44-Jährige dann vom Forstamt Rheinhessen die Kündigung des bis dato unbefristeten Gestattungsvertrags, der ihr kostenlos erlaubt hatte, mit Gruppen in dem Wald unterwegs zu sein. Was folgte, war ein langes Hin und Her mit Telefonaten und Schriftverkehr.

Was ist angemessen?

Landesforsten Rheinland-Pfalz verwies stets auf das Landeswaldgesetz. Dort heißt es unter anderem, die Durchführung organisierter Veranstaltungen im Wald ist nur mit Zustimmung der Waldbesitzenden zulässig. Im Fall eines Staatswaldes wie hier, ist es das Land, genauer die Forstverwaltung.

Ein mögliches Gestattungsentgelt muss Landesforsten zufolge angemessen sein – und genau hier, bei der Frage der Angemessenheit, gingen die Meinungen auseinander. Hingst, die als Stabhochspringern einst bei den Olympischen Spielen 2004 in Athen und 2008 in Peking dabei war, sah zwischenzeitlich ihr gesamtes Geschäftsmodell gefährdet.

Rolle als Botschafterin für Landesinitiative wurde berücksichtigt

Nun aber kann es weitergehen mit den Kursen, ohne dass Hingst ein Entgelt entrichten muss. Die Zentralstelle der Forstverwaltung bei Landesforsten bestätigte, Hingst habe den neuen Gestattungsvertrag unterschrieben. Er sei auf fünf Jahre mit der Option zur Verlängerung angelegt. Er sei unentgeltlich, weil sich die Vertragspartnerin zu der Vermittlung bestimmter Bildungsinhalte verpflichte, die mit den Zielen und Werten von Landesforsten einhergingen.

Gestattungsverträge seien immer auf die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls zugeschnitten, betonte Landesforsten. Bei Hingst sei ihre besondere Rolle als eine Art Botschafterin für die Landesinitiative „Land in Bewegung“ berücksichtigt worden. Die soll Menschen für körperliche Aktivität und Sport begeistern.