Mord mit Axt: Ex-Trainer mit Axt getötet: Revision gegen Urteil eingelegt

Vor zwei Jahren erschlägt ein Mann seinen Ex-Trainer im Landkreis Zwickau mit einer Axt. Bereits zwei Mal wurde er verurteilt. Das Verfahren ist aber noch immer nicht beendet.

Der tödliche Axtangriff auf einen Jugendfußballtrainer in Lichtenstein (Landkreis Zwickau) beschäftigt weiter die Justiz. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben gegen das Urteil Revision eingelegt, wie eine Sprecherin des Landgerichts Zwickau auf Anfrage mitteilte. Im neu aufgerollten Prozess war in der Vorwoche ein 41-Jähriger wegen Mordes zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Nun überprüft der Bundesgerichtshof die Entscheidung.

Die Richter in Zwickau sahen bei dem Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit als gegeben. Sie folgten damit der Einschätzung des Sachverständigen, der nicht ausschließen konnte, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten erheblich eingeschränkt gewesen war.

Erstes Urteil war deutlich milder – wurde aber vom BGH kassiert

Bereits im Mai 2024 hatte die 1. Große Strafkammer den Deutschen verurteilt, allerdings wegen Totschlags. Sie war wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung von verminderter Schuldfähigkeit und einer Affekttat ausgegangen und verhängte ein Strafmaß von viereinhalb Jahren Haft. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch wegen einiger Rechtsfehler auf, und das Verfahren musste vor einer anderen Strafkammer komplett neu aufgerollt werden.

Sexueller Missbrauch?

Im neu aufgerollten Prozess hatte der Angeklagte eingeräumt, seinen früheren Jugendtrainer im Sommer 2023 mit der Axt erschlagen zu haben. Der Getötete habe ihn als Jugendlichen zweimal sexuell missbraucht, ließ er über seine Verteidigerin erklären.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes plädiert. Sie war überzeugt, dass der Angeklagte seinen Ex-Trainer in seine Wohnung gelockt und ihm hinterrücks fünfmal die Spaltaxt auf den Kopf geschlagen habe. Damit habe er sich für „vermuteten“ Missbrauch rächen wollen. Die Verteidigung hatte eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren wegen Totschlags gefordert.