2007 kürzte oder strich Schleswig-Holstein das Weihnachtsgeld für Beamte. Obwohl der Fall beim Bundesverfassungsgericht liegt, steht eine Entscheidung aus. Der dbb drängt auf Klärung.
Der Streit um die Streichung beziehungsweise Kürzung des Weihnachtsgelds für Beamtinnen und Beamte im Jahr 2007 geht in die nächste Runde. Zwar wurde bereits im Jahr nach der Kürzung Klage eingereicht, zehn Jahre später landete der Fall beim Bundesverfassungsgericht. Eine Entscheidung steht laut dbb Beamtenbund und Tarifunion Schleswig-Holstein weiterhin aus. Deshalb sei nun in Karlsruhe eine Verzögerungsbeschwerde eingereicht worden.
„Das ist eines Rechtsstaates zunehmend unwürdig und den Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen so nicht mehr zuzumuten“, sagte der dbb-Landesbundvorstizende Kai Tellkamp. Die Beschwerde sei laut dbb der „logische Schritt“, nachdem vor sechs Monaten eine Rüge ausgesprochen, aber ignoriert worden sei. Sollte die Beschwerde wirkungslos bleiben, sei der Beamtenbund bereit, zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen.
Dabei geht es nicht nur um finanzielle Einschnitte für die Beamtinnen und Beamten. Fast täglich, so der dbb, gebe es neue Angriffe auf das Statusverhältnis. Dazu zählten Forderungen, die Zahl der Verbeamtungen drastisch zu senken, die Lebensarbeitszeit zu verlängern, Beamtinnen und Beamte in die Rentenversicherung zu integrieren oder Versorgungsfonds zu plündern. So solle der Fonds im nördlichsten Bundesland um 300 Millionen Euro „erleichtert“ werden, hieß es.
Wiedereinführung würde Millionen Euro kosten
Schleswig-Holstein kürzte 2007 das Weihnachtsgeld für die unteren Besoldungsstufen und strich es ab Besoldungsgruppe A 11 ganz. Dagegen klagen Beamte der Gruppen A 7 bis A 16. Sie halten die Kürzung für verfassungswidrig, da sie das gebotene Maß der Alimentation unterschreite.
Das Finanzministerium prüfte 2015, ob die Beamten im Norden ausreichend bezahlt werden, und bejahte dies. Eine vollständige Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes würde Schleswig-Holstein laut einer Sprecherin des Finanzministeriums im Jahr 2018 jährlich rund 140 Millionen Euro kosten. Je nach Ausgestaltung einer neuen Regelung könnten die Mehrausgaben höher oder niedriger ausfallen.
Beschwerde zu Besoldungsregelungen
Im Januar 2023 reichte die Gewerkschaft eine weitere Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Dieses soll prüfen, ob die aktuellen Besoldungsregelungen für Beamtinnen und Beamte im Norden mit der Verfassung vereinbar sind.
Durch Streichungen unterer Besoldungsgruppen seien mit einer im vorigen Jahr vollzogenen Reform die höheren Gruppen dichter an die Mindestbesoldung gerückt, was als Abwertung empfunden werde, erklärte der Landesvorsitzende Kai Tellkamp damals.
Zudem kritisierte er eine Schieflage, die durch den Fokus auf familienbezogene Leistungen entstanden sei. Das Bundesverfassungsgericht solle klären, ob das Land mit dieser Praxis, bei der die Besoldungshöhe teils vom Einkommen des Partners abhänge, gegen das Leistungsprinzip der Verfassung verstoße. Es bleibe abzuwarten, ob das Gericht beide Beschwerden gemeinsam behandelt.