Landtag: Regierung hält an Wahlrecht ab 18 für Kommunalwahlen fest

Während in anderen Ländern 16- und 17-Jährige über Gemeindevertreter abstimmen dürfen, müssen sie in Hessen auf ihre Volljährigkeit warten. Was sagen Innenminister und die Opposition im Landtag dazu?

Bei der jüngsten EU-Wahl haben in Hessen auch 16- und 17-Jährige abstimmen können – doch die Landesregierung hält am Wahlalter erst ab 18 bei den nächsten Kommunalwahlen im März 2026 fest. Innenminister Roman Poseck (CDU) betonte im Wiesbadener Landtag, es gebe seitens der Regierung kein Bestreben, dies zu ändern. 

Der Jurist erklärte, auch die volle Geschäftsfähigkeit beginne erst mit 18. Jüngere Jugendliche dürften etwa alleine kein Auto kaufen und fahren. Auch bei Landtags- und Bundestagswahlen dürften erst ab 18 Jahren Kreuzchen gemacht werden. Auf der anderen Seite seien die Beteiligungsmöglichkeiten etwa bei Jugendbeiräten erweitert worden. Diese vertreten in der Politik die Interessen von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Entscheidungen. 

Grünen-Abgeordnete: „Hessen blamiert sich“

Die Grünen-Parlamentarierin Julia Herz sagte hingegen, in fast allen anderen Bundesländern könnten bei Kommunalwahlen auch schon 16- und 17-Jährige ihre Kreuzchen machen: „Hessen blamiert sich.“ Experten zufolge spreche entwicklungspsychologisch und verfassungsrechtlich nichts gegen ein Wahlrecht bereits ab 16 Jahren.

FDP-Fraktionschefin Wiebke Knell erklärte: „16-Jährige dürfen arbeiten. 16-Jährige zahlen Steuern. 16-Jährige übernehmen Verantwortung. Aber wählen? Fehlanzeige. In einer Demokratie aber gehören Rechte und Pflichte zusammen.“ Die Wissenschaft sei sich einig: „Wer erstmals in der Schulzeit wählen darf, bleibt der Demokratie dauerhaft treuer verbunden.“ 

Minderjährige Wähler bei Europawahl 2024 

Dass 16- und 17-Jährige bei der Europawahl im Juni 2024 teilnehmen konnten, war für Hessen bislang eine Ausnahme, die der Bundestag deutschlandweit beschlossen hatte.