Bisher sind nur Erd- und Feuerbestattungen auf Friedhöfen oder Bestattungsplätzen erlaubt. Damit soll es jetzt vorbei sein. Ganz viele Alternativen sind bald möglich.
Die Sargpflicht und die Friedhofspflicht entfallen mit der Novelle des rund 40 Jahre alten Bestattungsrechts in Rheinland-Pfalz. Die neuen Möglichkeiten sind so vielfältig wie nirgends sonst in der Republik. Zu den Freiheiten kommen auch neue Regeln. Erd- und Feuerbestattungen sind aber auch weiterhin möglich. Ein Überblick:
Neue Möglichkeiten:
Tuchbestattung aus nicht-religiösen GründenAus der Asche einer verstorbenen Person können ein oder mehrere synthetische Diamanten gefertigt werden.Flussbestattungen in Rhein, Mosel, Lahn und Saar Wenn die Eigentümer zustimmen, kann die Asche unter dem Apfelbaum im Garten verstreut werden. Eine Urne mit der Asche von Verwandten kann zu Hause aufbewahrt werden. Ein Verstorbener kann am offenen Sarg verabschiedet werden, entweder beim Bestattungsunternehmen oder bei der Bestattungsfeier. Sternenkinder können beerdigt werden, auch gemeinsam mit einem gleichzeitig verstorbenen Elternteil. Gemeint sind ungeborene Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche sterben oder die mit weniger als 500 Gramm tot auf die Welt kommen.
Wichtige Regeln:
Die Wahl-Freiheit gilt nur für Rheinland-Pfälzer, so soll Bestattungstourismus verhindert werden.Die Ausgabe von Teilen der Asche aus einer Urne ist Bestattern vorbehalten. Wenn nach der Fertigung eines Diamanten oder einer Flussbestattung noch Asche eines Verstorbenen übrig ist, muss diese auf einem Friedhof bestattet werden. Jedenfalls, wenn nichts anderes verfügt ist. Obduktionspflicht für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, wenn die Ursache ihres Todes nicht zweifelsfrei geklärt ist