Staatsschutzverfahren: Angeklagter entschuldigt sich nach Bluttat in Mannheim

Bundesweit sorgte der tödliche Messerangriff in Mannheim im Mai 2024 für Aufsehen. Nun äußerte sich der Angeklagte ein letztes Mal vor dem Urteil am Oberlandesgericht Stuttgart.

Der Angeklagte im Verfahren nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim hat sich kurz vor dem Urteil bei den Opfern der Tat entschuldigt. „Ich habe so viel Leid bereitet, das werde ich mir nicht verzeihen können“, sagte Sulaiman A. vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. „Es tut mir wirklich sehr, sehr leid, was ich angerichtet habe.“ Der Tag, als die Mutter und die Schwester des getöteten Polizisten Rouven Laur vor Gericht gesprochen hätten, sei der schlimmste Tag in seinem Leben gewesen.

Dem Angeklagten wurde vor dem Urteil das letzte Wort gewährt. Am Dienstag will das Oberlandesgericht Stuttgart seine Entscheidung verkünden. „Ich wünschte (…), ich hätte niemals diese verrückte Tat begangen“, sagte der 26-Jährige. Er würde sich wünschen, er hätte sich niemals so manipulieren lassen und sei nie nach Mannheim gefahren. Der Afghane ist wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Ihm droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Polizist Rouven Laur starb zwei Tage nach der Tat

Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft verletzte A. bei dem Angriff in Mannheim am 31. Mai 2024 sechs Menschen mit einem Messer: fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) sowie den Polizisten Rouven Laur. Der 29-jährige Beamte starb zwei Tage später an seinen Verletzungen. Der Angreifer wurde von einem anderen Polizisten niedergeschossen.

Die Bundesanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte sich über Jahre vor der Tat radikalisierte und sich mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) identifizierte. Er habe nicht nur den Islamkritiker Michael Stürzenberger von der BPE töten wollen, sondern so viele Islamkritiker und „vermeintlich Ungläubige“ wie möglich.

Der Angeklagte hatte mit seiner Frau und den zwei kleinen Kindern bis zur Tat im hessischen Heppenheim gelebt – rund 35 Kilometer nordöstlich von Mannheim.