Die Amnestieregelung für Springmesser in Sachsen bleibt bislang fast ungenutzt. Nur wenige Messer wurden abgegeben – trotz drohender Bußgelder ab Oktober.
Die Möglichkeit zur straffreien Abgabe von Springmessern ist in Sachsen so gut wie gar nicht genutzt worden. Das ist das Ergebnis einer Umfrage bei den Landkreisen, den kreisfreien Städten und dem Innenministerium. Demnach wurden bei der Polizei seit Ende Oktober vergangenen Jahres drei Springmesser abgegeben.
Nur ein Messer in den Landkreisen abgegeben
Bei den Waffenbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten meldete lediglich der Vogtlandkreis die Abgabe eines Springmessers. Alle anderen Behörden gaben an, dass niemand die Amnestieregelung in Anspruch genommen habe.
Der Erwerb und Besitz von Springmessern ist seit dem 1. November 2024 verboten. Um denjenigen, die noch im Besitz eines solchen Messers sind, eine einfache und straffreie Lösung zu bieten, wurde eine Amnestieregelung eingeführt. Die Messer können bis zum 1. Oktober bei den Landratsämtern oder der Polizei abgegeben werden. Verstöße gegen das Waffengesetz können anschließend Bußgelder von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen.
Mehr Messerangriffe in Sachsen – Attacke auf US-Amerikaner
Im vergangenen Jahr war die Zahl der Messerangriffe in Sachsen leicht gestiegen. In der polizeilichen Kriminalstatistik wurden 1.408 solcher Attacken für das Jahr registriert, 35 mehr als 2023. Aktuelle Zahlen liegen nicht vor, wie das Innenministerium auf Anfrage mitteilte.
Besondere Aufmerksamkeit hatte eine Attacke im Sommer in Dresden erregt. In der Nacht zum 24. August war ein US-Amerikaner bei einem Messerangriff in einer Straßenbahn in Dresden verletzt worden. Der 20-Jährige war dazwischengegangen, als zwei Männer aus einer Gruppe heraus Frauen in der Bahn belästigt hatten. Daraufhin griff ihn einer der beiden Männer mit einem Messer an. Der 20-Jährige erlitt eine tiefe Schnittverletzung im Gesicht.