Kabinett: Seit 2015 bereits 80 bayerische Behörden aufs Land verlagert

Seit zehn Jahren verlagert der Freistaat gezielt Behörden samt Arbeits- und Studienplätze in den ländlichen Raum. Die Bilanz kann sich durchaus sehen lassen.

Zur Stärkung des ländlichen Raums wurden seit 2015 80 Behörden sowie staatlichen Einrichtungen mit rund 5.200 Arbeitsplätzen und 1.330 Studienplätzen in alle Regierungsbezirke verlagert. Dies teilte die Staatskanzlei nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in Regensburg mit. Bei der Behördenverlagerung gibt es keine Zwangsversetzungen.

Rund 1.100 Versetzungswünsche konnten erfüllt werden 

Der Personalaufbau erfolgt überwiegend durch Neueinstellungen von Beschäftigten aus der Region und unter Berücksichtigung vorliegender Versetzungswünsche. Rund 1.100 entsprechende Wünsche hätten bereits erfüllt werden können. Die Verlagerung soll dabei nicht nur dem ländlichen Raum durch die Neuansiedlung von Behörden samt Mitarbeitern helfen, auch die Städte sollen profitieren, da hier der Druck vom Immobilienmarkt genommen wird. 

Die Behördenverlagerungen ermöglichten jungen Menschen und Familien ein Leben und Arbeiten fernab der Städte, sagte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU). Zugleich helfe die Ansiedlung von Behördenarbeitsplätzen auch dabei, dass Menschen nicht vom Land in die Stadt umziehen müssten. 

Verlagerungskonzept wurde 2015 initiiert

Im März 2015 hatte das von der Staatsregierung initiierte Konzept „Regionalisierung von Verwaltung – Behördenverlagerungen 2015“ seine Premiere gefeiert. Ursprünglich ging es um 64 Verlagerungsprojekte im Umfang von 3.155 Personen (2.225 Arbeits- und 930 Studienplätze). Hinter dem Konzept steht der Ansatz, gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in Stadt und Land zu erreichen. Dies gilt in Bayern als Verfassungsauftrag. 

Die Behördenverlagerungen gliedern sich in zwei Stufen und sollen bis 2025 beziehungsweise 2030 abgeschlossen werden. Sie bilden eine maßgebliche Säule der bayerischen Heimatstrategie, welche im kommenden Jahr fortgeschrieben werden soll.