Westerwald: Belohnung für Fund von Leiche des Dreifachmörders bezahlt

Nach dem Fund des Dreifachmörders im Westerwald sind noch viele Fragen offen. Nun teilt das Justizministerium Neues zur ausgelobten Belohnung und weiteren Tatwerkzeugen mit.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat dem Zeugen, der die Leiche des Dreifachmörders in Weitefeld gefunden hat, eine Belohnung ausgezahlt. Das geht aus einer Antwort des rheinland-pfälzischen Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Michael Wäschenbach hervor. Zur Höhe der Belohnung gab es zunächst keine Informationen.

Der Mann aus einem Nachbarort tötete im April ein Ehepaar und dessen Sohn und floh. Lange war unklar, ob er noch lebt und wo er sich aufhält. Erst im August wurde seine Leiche unweit von Weitefeld gefunden. Die Staatsanwaltschaft hatte während der Fahndung nach dem Dreifachmörder im Westerwald eine Belohnung von 10.000 Euro für Hinweise, die zur Festnahme führen, ausgesetzt. 

Leiche zu melden, sei Bürgerpflicht

Weil ein Zeuge aber die Leiche des Mannes fand und der Täter damit nicht festgenommen werden konnte, wurde die Belohnung zunächst nicht bezahlt. „Das Auffinden der Leiche erfüllt die Auszahlungskriterien nicht“, schrieb das Ministerium. Es sei eine allgemeine Bürgerpflicht, eine gefundene Leiche zu melden. 

Allerdings könne eine Belohnung auch ohne eine vorige Auslobung erfolgen, wenn es „im Einzelfall angemessen erscheint“, schrieb das Ministerium weiter. Die Staatsanwaltschaft Koblenz habe das insbesondere wegen des „enormen Interesses der Öffentlichkeit an der Aufklärung der Tat und des vorbildhaften Verhaltens des Finders der Leiche“ als gegeben erachtet. Die Belohnung sei bereits ausgezahlt.

Weitere Tatmittel gefunden

Außerdem teilte das Justizministerium in der Antwort mit, dass neben der Schusswaffe am Fundort der Leiche, weitere Tatwaffen am Tatort gefunden wurden. Zwei der Opfer starben an Schuss- und Stichverletzungen, das Dritte wurde erschossen. „Am Tatort wurden diverse Stichwerkzeuge aufgefunden, bei denen es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um dort zurückgelassene Tatmittel handelt“, hieß es vom Ministerium.

Weiterhin unklar ist allerdings, was das Motiv für die Tat war. Auch das Justizministerium schrieb: „Die Ermittlungen haben keine Hinweise auf Beziehungen zwischen den Tatopfern und dem verstorbenen Tatverdächtigen ergeben.“