Die restaurierte Pergola und Lutherbüste prägen wieder das Stadtbild von Eisleben. Bürgermeister Staub nennt das Projekt einen Gewinn für Stadt und Gäste.
Nach rund eineinhalb Jahren sind die Restaurierungen der historischen Pergola und der Lutherbüste vor dem Museum „Luthers Geburtshaus“ in Eisleben abgeschlossen. Vertreter der Luther Museen, der Stadt, der Denkmalpflege und der beteiligten Stiftungen nahmen am Dienstag an der offiziellen Übergabe teil, wie die Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt mitteilte.
Die Pergola umrahmt das Gebäudeensemble aus Luthers Geburtshaus, der Luther-Armenschule und einem Verbindungsbau. „Seit Frühjahr 2024 wurden die Pfeiler und das Portal der Pergola restauriert, die Umfassungsmauer neu verfugt und das Holz ausgewechselt“, sagte Anja Tietz vom Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt. Die Freifläche sei zudem neu bepflanzt worden, unter anderem mit Rosen der Sorten „Martin Luther“ und „Katharina von Bora“.
„Ein Gewinn für die Stadt“
Eislebens Bürgermeister Carsten Staub (parteilos) betonte, mit der Restaurierung der Pergola und der Lutherbüste werde nicht nur ein Stück Baugeschichte bewahrt, sondern auch ein wichtiges, das Stadtbild prägendes Element. „Es freut mich sehr, dass beide nun wieder in neuem Glanz erstrahlen und Besucherinnen und Besucher am Museum „Luthers Geburtshaus“ willkommen heißen“, sagte Staub. Das Projekt sei ein Gewinn für die Stadt, ihre Gäste und kommende Generationen.
Die Gestaltung des Bauwerks geht auf den Architekten Friedrich August Stüler (1800–1865) zurück, der auch das Lutherhaus in Wittenberg sanierte. Finanziert wurde die Restaurierung von der Ostdeutschen Sparkassenstiftung und der Stiftung der Sparkasse Mansfeld-Südharz.
95 Thesen in Lutherhaus verfasst
Im Lutherhaus lebte und arbeitete Martin Luther (1483-1546) erst als Mönch und später als Reformator. Er verfasste dort seine 95 Thesen und diverse Schriften, hielt Vorlesungen für Studenten aus ganz Europa. In Wittenberg lebte er mit seiner Frau Katharina von Bora und den gemeinsamen Kindern.