Wie teilt Sachsen-Anhalt seinen Anteil am Bundessondervermögen Infrastruktur auf? Darüber herrscht jetzt Einigkeit. Viel Geld fließt in viele kaputte Straßen.
In Sachsen-Anhalt steht fest, auf welche Ressorts und Projekte der Landesanteil des Infrastruktur-Sondervermögens in Höhe von 1,045 Milliarden Euro aufgeteilt werden soll. Das meiste Geld fließt mit rund 280 Millionen Euro in Vorhaben des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales, wie Finanzministerin Michael Richter (CDU) in Magdeburg nach der Kabinettssitzung bekanntgab. Das kleinste Ressortbudget geht mit 15 Millionen an das Justizministerium, das vor allem Gebäude ertüchtigen will.
„Wir behalten uns einen Puffer in Höhe von 218,5 Millionen Euro für besondere Maßnahmen vor“, sagte Richter. „Wir müssen auch von Preissteigerungen ausgehen.“ Der Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens soll ab November im Landtag beraten werden, am 1. Januar 2026 soll das Gesetz Inkrafttreten. Insgesamt soll Sachsen-Anhalt etwa 2,61 Milliarden Euro aus dem Bundessondervermögen erhalten – rund 60 Prozent sind für die Kommunen und 40 Prozent für das Land.
Löwenanteil für Kampf gegen marode Straßen
Mit Blick auf die Infrastruktur liege der Fokus auf Maßnahmen, die die maroden Landesstraßen betreffen. So sind für ein Sofortprogramm und weitere Erhaltungsmaßnahmen insgesamt etwa 197,3 Millionen Euro eingeplant, wie es hieß. Die Kommunen sollen außerdem bei Um- und Ausbaumaßnahmen in Ortsdurchfahrten entlastet werden, zum Beispiel beim Bau von Gehwegen. Hierfür stünden rund 74 Millionen zur Verfügung, hieß es.
Projekte des Innenministeriums werden mit einem 140-Millionen-Euro-Paket bedacht, vordergründig soll Geld in den Band- und Katastrophenschutz sowie den Zivilschutz fließen. So sind unter anderem 69,6 Millionen Euro für Baumaßnahmen im Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge bei Magdeburg vorgesehen, weitere 16,5 Millionen Euro für eine neue Dienststelle des Zentralen Verkehrs- und Autobahndienstes in Stendal.
Flexible und schnelle Umsetzung geplant
Die Umsetzung wird Richter zufolge grundsätzlich „schnell und unbürokratisch“ sein, geplant wird mit einem „sehr schlanken Verfahren“. Es wird demnach keine Förderrichtlinie geben. Auch Berichtspflichten seien überschaubar, hieß es. „Wir haben sehr viel Flexibilität durch den Bund bekommen“, erklärte Richter. Das Budgetrecht des Landtags werde natürlich beachtet, unter bestimmten Umständen werde auch der Finanzausschuss eingeschaltet. Laut Richter gilt eine Bindungsfrist von zwölf Jahren, bis 2042 müsse alles endgültig umgesetzt sein.